Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierung für Augsburger Wohnprojekte
Sie entwickeln ein Wohnprojekt in Augsburg und möchten neue Mietwohnungen mit QNG planen? Wir klären Zertifizierungsweg, benötigte Fachbeiträge und Zuständigkeiten. Bei mehreren Bauherren oder unterschiedlichen Ausbauwünschen schaffen wir eine gemeinsame Grundlage für Produktnachweise und Abstimmung. Welche Wohnungen steuerlich begünstigt sein können, beurteilen Sie mit Ihrer Steuerberatung.

§ 7b EStG im Überblick
Gemeinschaftliches Wohnen, Eigentum und Vermietung können in einem Projekt zusammentreffen. § 7b EStG setzt jedoch neue Mietwohnungen und weitere steuerliche Bedingungen voraus. Im aktuellen Bauantragszeitraum kommen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG hinzu. Wir begleiten die technische Seite und grenzen sie von der individuellen Steuerprüfung ab.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei mehreren Beteiligten legen wir fest, wer Entscheidungen zu Hülle, Technik und Ausbau trifft und welche Unterlagen benötigt werden. Das Zertifizierungsziel wird früh in die gemeinsame Planung eingebunden.
02 · Umbau und Umnutzung
Aus einer geänderten Nutzung oder Erweiterung können zusätzliche Mietwohnungen entstehen. Wir prüfen die verfügbare Systemanwendung und die benötigten Gebäudedaten; eine reine Sanierung vorhandener Wohnungen wird davon klar unterschieden.
Unsere Leistung
Wir begleiten den vereinbarten Zertifizierungsumfang und machen die Beiträge der einzelnen Beteiligten nachvollziehbar. Das QNG vergibt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
01
Wir klären Nutzungen, Gebäudeeinheiten und den passenden Zertifizierungsweg für das geplante Wohnprojekt.
02
Gemeinsame Anforderungen und Spielräume im Ausbau erhalten benannte Verantwortliche.
03
Die vereinbarten Materialnachweise werden den tatsächlichen Varianten und Baubereichen zugeordnet.
04
Wir sammeln Fachbeiträge und begleiten Rückfragen, damit die Unterlagen prüfbar zusammenstehen.
Zuständigkeiten, Ausbauwünsche und steuerliches Ziel im gemeinsamen Projekt rechtzeitig ordnen.
Die gemeinschaftliche Organisation allein entscheidet nicht über § 7b EStG. Maßgeblich sind unter anderem neue Mietwohnungen und die persönlichen steuerlichen Voraussetzungen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Selbstnutzung und Vermietung sind mit Ihrer Steuerberatung gesondert einzuordnen. Wir klären den technischen Zertifizierungsweg und die dafür erforderlichen Fachbeiträge.
Unterschiedliche Ausstattungen sind nicht allein wegen des Zertifizierungsziels ausgeschlossen. Jede eingesetzte Variante muss jedoch die jeweils einschlägigen Anforderungen erfüllen und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir stimmen mit Projektleitung und Fachplanern ab, welche Auswahlmöglichkeiten vorgesehen sind und wer Produktunterlagen bereitstellt. Viele Varianten können zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursachen; dieser wird vorab im Leistungsumfang abgegrenzt.
Wir legen mit Ihrem Team einen nachvollziehbaren Ablauf für Auswahl, Prüfung und Dokumentation fest. Benötigte Angaben sollten vor Bestellung und Einbau vorliegen. Dazu gehören die eindeutige Produktbezeichnung und der vorgesehene Einsatzbereich sowie passende Nachweise. Änderungen werden an die zuständigen Beteiligten gemeldet. Die konkrete Freigabe und Verantwortlichkeit werden projektbezogen abgestimmt, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.
Für laufende Abstimmungen ist eine benannte Projektleitung hilfreich. Sie bündelt Entscheidungen und informiert die Beteiligten über erforderliche Unterlagen. Mit Architektur und Energieberatung stimmen wir technische Grundlagen und Zuständigkeiten direkt im vereinbarten Umfang ab. Welche Entscheidungen jeder Bauherr selbst trifft und welche gemeinsam erfolgen, halten Sie in Ihrer Projektorganisation fest. Die Zertifizierungsbegleitung ersetzt diese internen Vereinbarungen nicht.
Das kann möglich sein, wenn durch den Umbau tatsächlich neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen geschaffen werden. Eine bloße Modernisierung reicht nicht. Ihre Steuerberatung prüft Nutzung und steuerliche Voraussetzungen. Wir klären, ob ein geeigneter QNG Zertifizierungsweg für Gebäude und Maßnahme verfügbar ist. Die Zugehörigkeit zu einer Baugruppe oder Genossenschaft begründet für sich genommen keine technische oder steuerliche Zusage.
Gebäudegröße, vorhandene Planung und der gewünschte Nachweisumfang bilden die Grundlage. Zusätzlich betrachten wir die Zahl der Ausbauvarianten und den vereinbarten Abstimmungsbedarf. Unser Angebot benennt enthaltene Berechnungen und Koordinationsleistungen und berücksichtigt vorhandene Fachbeiträge. Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle werden gesondert eingeordnet. So sehen Sie, welche Leistungen Sie gemeinsam beauftragen und welche Zusatzaufgaben noch zu klären sind.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

