Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Begleitung für Berliner Wohnungsbau
Sie entwickeln in Berlin ein Mietwohngebäude mit ergänzenden Nutzungen oder mehreren Bauabschnitten? Wir ordnen die technische Zertifizierungsaufgabe und stimmen QNG Anforderungen mit Ihrem Planungsteam ab. Für eine angestrebte Sonderabschreibung nach § 7b EStG begleiten wir den vereinbarten Nachweisumfang von der frühen Klärung bis zur Einreichung.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG kann für neue Mietwohnungen unter seinen jeweiligen Voraussetzungen genutzt werden. Im aktuellen Bauantragszeitraum zählen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Bei komplexeren Berliner Vorhaben sollten betrachtete Gebäude, neue Wohnungen und ergänzende Nutzungen früh eindeutig beschrieben werden.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Wohnen, Gewerbe oder soziale Nutzungen benötigen nachvollziehbare Flächen- und Technikdaten. Wir prüfen den geeigneten Zertifizierungsweg und benennen, welche Fachbeiträge für das betrachtete Gebäude benötigt werden.
02 · Umbau und Umnutzung
Eine Umnutzung oder Aufstockung kann neue Mietwohnungen schaffen. Wir klären die technische Zertifizierbarkeit der konkreten Maßnahme; die reine Sanierung bereits vorhandener Wohnungen wird davon getrennt beurteilt.
Unsere Leistung
Wir ergänzen vorhandene Architektur und Fachplanung um die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung. Bilanzgrenzen, Datenlieferungen und Bearbeitungsstände werden nachvollziehbar festgelegt. Die Entscheidung über QNG trifft die unabhängige Zertifizierungsstelle.
01
Wir erfassen Wohnungsbau, ergänzende Nutzungen und Bauabschnitte als Grundlage für den passenden Nachweisweg.
02
Architektur, Tragwerk und Haustechnik erhalten klare Anforderungen an Flächen, Aufbauten und benötigte Fachbeiträge.
03
Die vereinbarte LCA und Materialdokumentation berücksichtigen das vollständige Gebäudekonzept statt nur einen Baustoff.
04
Wir koordinieren die vereinbarten Dokumente je betrachtetem Gebäude und begleiten die Rückfragen der Prüfung.
Welche Entscheidungen für die Zertifizierung eines größeren oder gemischt genutzten Wohnbauprojekts wichtig sind.
Eine Quartiersplanung oder ein gemeinsames Nachhaltigkeitsziel ersetzt keine Prüfung der erforderlichen Gebäudenachweise. Wir klären mit Ihrem Planungsteam, welche Gebäude und Nutzungen im konkreten Zertifizierungsverfahren betrachtet werden. Flächen, Konstruktionen und gemeinsame Versorgung müssen dazu nachvollziehbar zugeordnet sein. Die steuerliche Begünstigung neuer Mietwohnungen wird gesondert geprüft. Aus einer übergeordneten Quartiersbewertung folgt deshalb keine pauschale Anerkennung nach § 7b EStG.
Die Bauweise allein erfüllt weder alle steuerlichen Voraussetzungen noch die vollständigen QNG Anforderungen. Für den aktuellen Anwendungszeitraum sind unter anderem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und der QNG Nachweis zu beachten. In der technischen Begleitung betrachten wir Tragwerk, Ausbau und Anlagen gemeinsam. Materialmengen und Produktunterlagen müssen zum geplanten Gebäude passen. Ihre Steuerberatung prüft daneben Berechtigung, Kosten und steuerliche Wirkung.
Zunächst stimmen wir Nutzung, Flächen und Anlagen mit Architektur und Haustechnik ab. Daraus ergibt sich, welche Abgrenzung im passenden Bewertungssystem erforderlich ist und welche Fachbeiträge fehlen. Die steuerliche Zuordnung von Wohnungen und anderen Nutzungen bleibt ein eigener Prüfschritt Ihrer Steuerberatung. Wir setzen eine Gewerbe- oder soziale Nutzung nicht automatisch mit begünstigtem Mietwohnraum gleich und versprechen keine pauschale Zertifizierbarkeit.
Eine gemeinsame Vorbereitung kann sinnvoll sein, wenn Daten und Zuständigkeiten früh abgestimmt werden. Trotzdem müssen die betrachteten Gebäude und ihre jeweiligen Ausführungsstände eindeutig bleiben. Wir klären Nachweisumfang, Datenlieferungen und geplante Einreichung mit Ihrem Team. Änderungen in einem Abschnitt werden nicht ungeprüft auf andere Gebäude übertragen. Ob eine gemeinsame Zertifizierung möglich ist, wird für das konkrete Verfahren gesondert geklärt.
Änderungen an Grundrissen, Konstruktion, Ausbau oder Haustechnik können Berechnungen und weitere Nachweise beeinflussen. Melden Sie die beabsichtigte Änderung deshalb vor der Umsetzung. Im vereinbarten Umfang prüfen wir die Auswirkungen und benennen benötigte Aktualisierungen. Dabei bleiben Architektur und Fachplaner für ihre Planungen verantwortlich. Die Dokumentation muss am Ende die ausgeführte Lösung abbilden; ein früher Entwurf genügt dafür nicht.
Hilfreich sind Lageplan, Gebäude- und Wohnungszahl, Flächen, ergänzende Nutzungen sowie der Planungsstand. Nennen Sie auch vorgesehene Bauabschnitte und bereits beauftragte Fachleistungen. Danach grenzen wir eigene Berechnungen, Koordination und Einreichungsbegleitung nachvollziehbar ab. Externe Zertifizierungsgebühren unterscheiden wir von unserem Honorar. Bei Umbauvorhaben kann zunächst die Prüfung des verfügbaren QNG Nachweiswegs als gesonderter Schritt erforderlich sein.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

