Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsbegleitung für Bonner Mietwohnungsbau
Sie möchten neue Mietwohnungen in Bonn schaffen und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG berücksichtigen? Wir verbinden die QNG Begleitung mit Ihren vorhandenen Planungsgrundlagen. Dabei klären wir, welche Nachweise bereits vorliegen, welche Anforderungen an Materialien hinzukommen und wie sich kommunale Projektvorgaben von einer vollständigen Zertifizierung unterscheiden.

§ 7b EStG im Überblick
Neue Mietwohnungen können unter den Voraussetzungen des § 7b EStG zusätzliche Abschreibungen ermöglichen. Im aktuellen Bauantragszeitraum werden Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG verlangt. Ein kommunaler Baustandard ersetzt diese Prüfung nicht. Wir begleiten die technische Zertifizierung, während Ihre Steuerberatung die steuerlichen Bedingungen beurteilt.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für das neue Mietwohnhaus führen wir Energieplanung, Ökobilanz und ergänzende Nachhaltigkeitsnachweise zusammen. Bereits vertraglich vereinbarte Bauanforderungen werden berücksichtigt und die noch fehlenden Aufgaben benannt.
02 · Umbau und Umnutzung
Wird aus bisher anders genutzten Räumen zusätzlicher Wohnraum, ist die Maßnahme zunächst eindeutig zu beschreiben. Wir prüfen den verfügbaren QNG Anwendungsfall und erforderliche Bestandsdaten. Ob neue Wohnungen im steuerlichen Sinn entstehen, klärt Ihre Steuerberatung.
Unsere Leistung
Sie erhalten eine auf Ihr Projekt abgestimmte Nachweisübersicht. Wir arbeiten mit der vorhandenen Architektur und Energieberatung zusammen und legen fest, wer Materialangaben und Fachbeiträge liefert. Über die Zertifikatsvergabe entscheidet die akkreditierte Zertifizierungsstelle.
01
Kommunale Vereinbarungen, Energieplanung und Zertifizierungsziel werden nebeneinander eingeordnet. Sie erkennen, welche Leistungen zusätzlich benötigt werden.
02
Wir benennen erforderliche Produktunterlagen und stimmen ab, wie unterschiedliche Ausstattungen der Wohnungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
03
Vorhandene Berechnungen prüfen wir im vereinbarten Umfang auf verwendbare Grundlagen und ergänzen fehlende Mengen oder Bauteilangaben.
04
Wir führen die zugeordneten Nachweise zusammen und begleiten die Einreichung sowie fachliche Rückfragen im Zertifizierungsverfahren.
Wie vorhandene Nachweise genutzt werden und welche Aufgaben für QNG zusätzlich entstehen können.
Bei § 7b EStG gehören im aktuellen Bauantragszeitraum Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und der Nachweis durch QNG zu den Voraussetzungen. Es müssen neue Mietwohnungen entstehen und weitere steuerliche Bedingungen erfüllt sein. Wir bearbeiten den vereinbarten technischen Zertifizierungsumfang. Ihre Steuerberatung prüft Kostenobergrenzen, Vermietung und Berechtigung anhand der konkreten Projektdaten und des maßgeblichen Bauantrags oder der Bauanzeige.
Das lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des kommunalen Standards ableiten. Auch eine vereinbarte Lebenszyklusberechnung deckt nicht automatisch sämtliche Anforderungen einer QNG Zertifizierung ab. Wir gleichen die konkreten Projektvereinbarungen und vorhandenen Unterlagen mit dem gewählten Bewertungssystem ab. Anschließend zeigen wir fehlende Fachbeiträge auf. Die vollständige Prüfung und Zertifikatsvergabe erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Unterschiedliche Ausstattungen können möglich sein, wenn die jeweils geltenden Anforderungen erfüllt und die eingesetzten Produkte nachvollziehbar belegt werden. Wir stimmen mit Ihrem Planungsteam ab, welche Produktinformationen vor Auswahl und Einbau benötigt werden. Viele Varianten erhöhen gegebenenfalls den Prüfaufwand. Deshalb sollten Auswahlmöglichkeiten, Zuständigkeiten und der Umfang unserer Begleitung bereits vor der Vergabe der Ausbaugewerke festgelegt werden.
Entstehen durch eine Umnutzung neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen, kann § 7b grundsätzlich relevant werden. Eine reine Modernisierung vorhandener Wohnungen reicht nicht. Für den technischen Teil klären wir, welcher QNG Zertifizierungsweg für Gebäude und Maßnahme verfügbar ist und welche Bestandsdaten fehlen. Die steuerliche Einordnung der neu geschaffenen Wohnungen und der Kosten übernimmt Ihre Steuerberatung gesondert.
Wir sichten die verfügbaren Unterlagen und klären mit den bisherigen Fachplanern, welche Daten für das Zertifizierungsverfahren nutzbar sind. Entscheidend sind unter anderem Berechnungsgrundlagen, Planungsstand und der Umfang des gewählten Bewertungssystems. Fehlende Nachweise benennen wir ausdrücklich. Eine vollständige Neubearbeitung setzen wir nicht voraus; zusätzlich erforderliche Bearbeitungen und Verantwortlichkeiten grenzen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab.
Unser Angebot beschreibt die vereinbarten technischen Leistungen, zum Beispiel Systemprüfung, Materialkoordination und Ökobilanz. Die Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle werden davon unterschieden. Ihre Steuerberatung prüft die steuerlichen Voraussetzungen und berechnet die individuelle Wirkung. Für die Abstimmung dieser Beteiligten legen wir die erforderlichen Unterlagen und Schnittstellen fest. Eine erfolgreiche Zertifizierung allein garantiert keine steuerliche Anerkennung Ihres Vorhabens.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

