Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsbegleitung für Bremer Mietwohnungsprojekte
Sie planen in Bremen vermietete Reihenhäuser, ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Bauabschnitte? Wir stimmen den QNG Zertifizierungsumfang auf die konkreten Gebäude und Ausführungsvarianten ab. Für Ihr Ziel einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten Architektur und Fachplanung klare Anforderungen an Daten, Produktunterlagen und die spätere Einreichung.

§ 7b EStG im Überblick
Neue Mietwohnungen können unter den Bedingungen des § 7b EStG zusätzlich abgeschrieben werden. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Welche Gebäude und Ausführungen die Nachweise betreffen, muss erkennbar bleiben. Die steuerliche Bewertung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Wiederkehrende Grundrisse können die Datenerfassung erleichtern. Unterschiede in Lage, Aufbauten oder Ausstattung müssen dennoch zugeordnet werden. Wir klären den geeigneten Nachweisweg und strukturieren die vereinbarten Nachhaltigkeitsleistungen für die konkreten Mietwohnungsgebäude.
02 · Umbau und Umnutzung
Auch in einem Bestandsgebäude können durch Ausbau oder Umnutzung neue Wohnungen entstehen. Wir prüfen dafür den verfügbaren Zertifizierungsanwendungsfall und die benötigten Gebäudedaten. Ob die Maßnahme steuerlich unter § 7b fällt, beurteilt Ihre Steuerberatung.
Unsere Leistung
Unser Schwerpunkt ist die vereinbarte technische Zertifizierungsbegleitung. Wir stimmen mit Ihrem Team ab, welche Daten gemeinsam bearbeitet und welche Unterschiede gebäudebezogen dokumentiert werden. Steuerliche Anwendung und unabhängige Zertifikatsprüfung bleiben bei den dafür zuständigen Stellen.
01
Wir sichten Haustypen, Nutzungen und Bauabschnitte und klären den passenden registrierten Zertifizierungsweg.
02
Aufbauten, Fenster und Ausbauwünsche erhalten eindeutige Zuordnungen zu den jeweiligen Gebäuden und Nachweisen.
03
Wir erstellen die vereinbarte Ökobilanz und koordinieren benötigte Materialangaben anhand der konkreten Ausführung.
04
Wir bündeln die beauftragten Fachbeiträge, klären fehlende Dokumente und begleiten die Einreichung zur Prüfung.
Wie sich wiederkehrende Planung und gebäudebezogene QNG Nachweise verbinden lassen.
Neue Mietwohnungen in Reihenhäusern können grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 7b fallen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Vorhabens, nicht allein die Bauform. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Wir prüfen den geeigneten technischen Zertifizierungsweg. Ihre Steuerberatung klärt die steuerliche Berechtigung, maßgebliche Kosten und die vorgesehene Nutzung der Wohnungen.
Wiederkehrende Grundrisse und Bauteile können gemeinsame Datengrundlagen liefern. Dennoch sind Unterschiede etwa bei Endlage, Orientierung, Fensterflächen oder technischer Ausstattung zu berücksichtigen. Wir klären mit Ihren Fachplanern, welche Informationen übernommen werden können und wo gebäudespezifische Berechnungen erforderlich sind. Ob ein gemeinsamer Zertifizierungsanwendungsfall möglich ist, wird gesondert geprüft. Ähnliche Häuser werden nicht ohne fachliche Einordnung als vollständig identisch behandelt.
Wir stimmen mit Ihrem Team eine nachvollziehbare Zuordnung der vorgesehenen Produkte zu Häusern oder Wohnungen ab. Benötigte Unterlagen und Zuständigkeiten werden möglichst vor Vergabe und Auswahl festgelegt. Verschiedene Ausstattungen können zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursachen, sind aber nicht allein deshalb ausgeschlossen. Entscheidend bleiben die geltenden Anforderungen und ihre Nachweisbarkeit. Änderungen sollten vor dem Einbau auf mögliche Auswirkungen auf die Zertifizierung geprüft werden.
Planungsstände, ausgeführte Produkte und Abschlussunterlagen müssen den jeweiligen Gebäuden und Abschnitten zugeordnet werden können. Wir stimmen dafür einen Bearbeitungsplan im vereinbarten Zertifizierungsumfang ab. Ihre Steuerberatung bewertet die steuerlich relevanten Zeitpunkte und die Anwendung der Sonderabschreibung. Die Zertifizierungsstelle klärt die verfahrensbezogenen Anforderungen. Aus einer gemeinsamen Gesamtplanung folgt nicht automatisch, dass alle Gebäude mit denselben Unterlagen und zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden können.
Durch eine Umnutzung können neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Eine reine Sanierung bestehender Wohnungen genügt für § 7b dagegen nicht. Wir prüfen zunächst den verfügbaren QNG Zertifizierungsweg anhand von Bestand und geplanter Nutzung. Erhaltene Bauteile und gemeinsame Anlagen müssen dafür beschrieben werden. Die steuerliche Einordnung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung; eine Umnutzung allein garantiert weder Zertifikat noch Sonderabschreibung.
Hilfreich sind Lageplan, Haustypen, Zahl der Wohnungen, ungefähre Flächen, Bauabschnitte und der aktuelle Entwurfsstand. Nennen Sie vorhandene Energieplanungen und noch offene Ausbauvarianten. Wir grenzen daraus die benötigten Berechnungen, Produktabstimmungen und Zertifizierungsaufgaben ab. Unser Angebot unterscheidet den vereinbarten Grundumfang von zusätzlichen Varianten und Änderungen. Externe Zertifizierungsgebühren werden gesondert von unseren eigenen Leistungen betrachtet.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

