Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Nachweise für neuen Wohnraum in Chemnitz
Sie möchten ein Wohnhaus entwickeln und prüfen, welche Bedeutung die Sonderabschreibung für Ihr Vorhaben hat? Wir unterscheiden bei Ihrem Chemnitzer Projekt die Sanierung vorhandener Wohnungen von der Schaffung neuer Mietwohnungen. Für ein angestrebtes QNG klären wir den verfügbaren Nachweisweg, benötigte Unterlagen und die Beiträge Ihres Planungsteams.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen neue Mietwohnungen. Der Austausch von Fenstern, Technik oder Ausstattung in bereits vorhandenen Wohnungen genügt dafür nicht. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind zudem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu berücksichtigen.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für einen Neubau stimmen wir den Zertifizierungsumfang auf Nutzung, Gebäudegröße und vorhandene Fachplanung ab. Sie erhalten klare Anforderungen für Materialien und technische Nachweise vor der Vergabe.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei Ausbau oder Umnutzung erfassen wir die bisherige und geplante Wohnungsstruktur. Anschließend prüfen wir, welcher QNG Zertifizierungsweg für die konkrete Maßnahme infrage kommt; die steuerliche Einordnung erfolgt gesondert.
Unsere Leistung
Wir helfen Ihnen, den technischen Leistungsbedarf zu erkennen, bevor umfangreiche Nachweise beauftragt werden. Vorhandene Architektur und Energieberatung bleiben eingebunden; Zertifizierungsprüfung und steuerliche Bewertung haben eigene Zuständigkeiten.
01
Wir erfassen vorhandenen Wohnraum, geplante Änderungen und den aktuellen Stand Ihrer Fachplanung.
02
Ihr Planungsteam erhält eine Übersicht der Anforderungen und noch fehlenden Daten für den möglichen QNG Weg.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte LCA und koordinieren benötigte Angaben zu neuen Konstruktionen und eingesetzten Materialien.
04
Die vereinbarten Unterlagen werden auf gemeinsamen Planungsstand gebracht und für die Zertifizierungsprüfung zusammengestellt.
Was bei der Abgrenzung vorhandener und neu geschaffener Wohnungen zu beachten ist.
Eine lange Leerstandszeit allein macht aus einer vorhandenen Wohnung keine neue Wohnung im Sinne des § 7b EStG. Auch eine umfassende Modernisierung genügt dafür nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Wohnungen durch die konkrete Maßnahme tatsächlich neu entstehen. Wir beschreiben die technischen Grundlagen des Vorhabens; die steuerliche Beurteilung erfolgt anhand der Unterlagen durch Ihre Steuerberatung.
Ein Ausbau kann neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen schaffen und damit eine Prüfung nach § 7b EStG sinnvoll machen. Zusätzlich müssen die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein. Wir klären insbesondere, welcher QNG Nachweisweg für das Gebäude und den Ausbau verfügbar ist. Vorhandene Nutzung, bauliche Eingriffe und bereits festgelegte Produkte werden dabei erfasst. Eine allgemeine Zusage für Dachausbauten gibt es daraus nicht.
Wir sichten zunächst, ob die Pläne die bisherige Nutzung und den aktuellen Zustand ausreichend erkennen lassen. Danach vergleichen wir sie mit der vorgesehenen Maßnahme und benennen offene Angaben. Ein Aufmaß oder weitere Bestandsuntersuchungen können erforderlich sein und werden gesondert abgegrenzt. Für die erste Einordnung sollten vor allem vorhandene Wohnungen, neue Flächen und bereits getroffene Planungsentscheidungen nachvollziehbar sein.
Technische Verbesserungen können für Energieeffizienz und Nutzung sinnvoll sein, schaffen aber für sich genommen keine neue Mietwohnung. Für § 7b müssen die Voraussetzungen der Wohnungsneuschaffung und weitere Anforderungen geprüft werden. Streben Sie dafür QNG an, betrachten wir zusätzlich den passenden Zertifizierungsweg. Welche anderen Förderungen oder steuerlichen Regelungen zur Sanierung passen könnten, wird als gesonderte Aufgabe eingeordnet.
Ja. Wir stimmen die QNG Begleitung mit Ihrer bestehenden Energieberatung und Architektur ab. Vorhandene Berechnungen können nutzbare Grundlagen liefern, müssen aber zur tatsächlichen Maßnahme und zum gewählten Nachweisweg passen. Fehlende Ökobilanz-, Produkt- oder weitere Nachhaltigkeitsunterlagen grenzen wir ab. So erhalten die Beteiligten klare Zuständigkeiten, ohne aus einer vorhandenen Energieplanung bereits eine vollständige Zertifizierung abzuleiten.
Wesentlich sind Gebäudegröße, geplanter Eingriff, verfügbarer Datenstand und die Frage, welche Fachleistungen bereits beauftragt sind. Bei Bestandsprojekten kann zunächst eine gesonderte Prüfung des Zertifizierungswegs sinnvoll sein. Unser Angebot benennt enthaltene Berechnungen, Abstimmungen und Dokumentationsleistungen. Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle werden von eigenen Leistungen unterschieden. Eine steuerliche Erfolgszusage ist mit dem Angebot nicht verbunden.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

