Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsbegleitung für Darmstädter Mietwohnungen
Ein Mietwohnhaus in Holzbauweise, ein vorgefertigtes Gebäude oder zusätzlicher Wohnraum im Bestand: Wir klären für Ihr Darmstädter Vorhaben, wie sich der mögliche QNG Zertifizierungsweg in die Planung einfügt. Bei angestrebter Sonderabschreibung nach § 7b EStG begleiten wir die vereinbarten technischen Nachweise und stimmen benötigte Herstellerunterlagen frühzeitig ab.

§ 7b EStG im Überblick
Eine bestimmte Konstruktion begründet noch keine Sonderabschreibung. Für neue Mietwohnungen müssen die steuerlichen Voraussetzungen sowie im aktuellen Anwendungszeitraum EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zusammenkommen. Wir bearbeiten den vereinbarten technischen Nachweisumfang; Ihre Steuerberatung prüft die steuerliche Seite.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei wiederkehrenden Bauteilen können vorhandene Herstellerdaten die Bearbeitung unterstützen. Wir prüfen, ob Aufbauten, Mengen und Produktinformationen für das tatsächliche Gebäude ausreichen. Der QNG Nachweis bezieht sich auf das gesamte Vorhaben und nicht allein auf das gewählte Bausystem.
02 · Umbau und Umnutzung
Wenn auf einem vorhandenen Gebäude zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, müssen Bestand und Erweiterung fachlich sauber eingeordnet werden. Wir prüfen den verfügbaren Zertifizierungsweg und klären mit den Beteiligten, welche Bauteile, Flächen und Anlagen in die Nachweise gehören.
Unsere Leistung
Ihr Planungsteam erhält eine abgestimmte Liste der benötigten Fachbeiträge. Wir übernehmen die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung, prüfen vorhandene Grundlagen und koordinieren die Unterlagen bis zur unabhängigen Zertifizierungsprüfung.
01
Wir klären das passende registrierte Bewertungssystem und welche Nachweise für Nutzung, Gebäudegröße und Projektstand erforderlich sind.
02
Aufbauten, Mengen und Produktunterlagen erhalten klare Zuständigkeiten, bevor Bauteile bestellt oder zur Fertigung freigegeben werden.
03
Die beauftragte Ökobilanz betrachtet das Gebäude vollständig. Wiederkehrende Elemente werden anhand ihrer tatsächlichen Verwendung erfasst.
04
Wir gleichen die vereinbarten Unterlagen mit der ausgeführten Lösung ab und begleiten die Einreichung und fachlichen Rückfragen.
Wie Bausystem, Produktunterlagen und Zertifizierung im Mietwohnungsbau zusammenpassen.
Nein. Die Bauweise allein genügt weder für QNG noch für die Sonderabschreibung. Für neue Mietwohnungen im aktuellen Bauantragszeitraum sind unter anderem EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und ein QNG Nachweis erforderlich. Wir betrachten Konstruktion, Technik und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen im Zusammenhang. Kostenobergrenzen, Vermietung und Ihre steuerliche Berechtigung werden zusätzlich durch Ihre Steuerberatung geprüft.
Vorhandene Aufbauten, Produktangaben und Berechnungsgrundlagen können nutzbar sein. Wir sichten sie im vereinbarten Umfang und prüfen, ob sie zur tatsächlichen Ausführung Ihres Darmstädter Vorhabens passen. Zusätzliche Angaben können etwa für Sonderbauteile, die Haustechnik oder geänderte Materialien nötig sein. Ein beworbenes Nachhaltigkeitsmerkmal des Systems ersetzt keine Prüfung und Zertifizierung des konkreten Gebäudes durch die zuständige Stelle.
Entstehen eigenständige, bisher nicht vorhandene Wohnungen, kann § 7b grundsätzlich zu prüfen sein. Wir unterscheiden den neuen Wohnraum von der Modernisierung bestehender Wohnungen und klären den verfügbaren Zertifizierungsweg für die konkrete Maßnahme. Benötigt werden Bestands- und Entwurfsunterlagen sowie Angaben zur technischen Versorgung. Die abschließende steuerliche Einordnung und Kostenzuordnung übernimmt Ihre Steuerberatung anhand der tatsächlichen Planung.
Die erforderlichen Unterlagen sollten geklärt sein, bevor Materialentscheidungen und Fertigungsfreigaben verbindlich werden. Gemeinsam mit Architektur, ausführenden Unternehmen und Herstellern legen wir fest, welche Angaben für Ökobilanz und weitere Nachweise benötigt werden. Bei späteren Produktwechseln prüfen wir mögliche Auswirkungen im beauftragten Umfang. Dadurch können fehlende Daten früh erkannt und gezielt bei den jeweils Verantwortlichen angefordert werden.
Ja. Eine bereits beauftragte Energieberatung oder die technische Planung des Herstellers kann eingebunden bleiben. Wir klären zuerst, welche Grundlagen vorhanden sind und wer welche Nachweise verantwortet. Anschließend grenzen wir beispielsweise Ökobilanz, Produktprüfung und Koordination für die Zertifizierung ab. So erhalten Sie ein projektbezogenes Angebot mit nachvollziehbaren Schnittstellen; Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle weisen wir gesondert aus.
Die tatsächlich verbauten Produkte und die ausgeführte Technik müssen mit den vorgesehenen Nachweisen zusammengeführt werden. Wir klären fehlende Dokumente, bearbeiten die vereinbarten Aktualisierungen und bereiten die Einreichung vor. Rückfragen der Zertifizierungsstelle begleiten wir im beauftragten Umfang. Die Entscheidung über QNG trifft diese unabhängige Stelle. Für die Sonderabschreibung sind daneben die übrigen steuerlichen Bedingungen durch Ihre Steuerberatung zu beurteilen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

