Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG für neue Mietwohnungen in Dortmund
Vom einzelnen Mietwohnhaus bis zur Wohnanlage: Wir begleiten Ihr Dortmunder Vorhaben auf dem möglichen Weg zur QNG Zertifizierung. Gemeinsam mit den Fachplanern ordnen wir Gebäude, Zugänge und benötigte Nachweise früh ein. Streben Sie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG an, stimmen wir die technischen Aufgaben auf den konkreten Neubau oder neu geschaffenen Wohnraum ab.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG setzt neue Mietwohnungen und weitere steuerliche Bedingungen voraus. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Wir prüfen die technische Zertifizierbarkeit und koordinieren die vereinbarten Nachweise. Die Beurteilung der steuerlichen Voraussetzungen liegt bei Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei der neuen Mietwohnanlage stimmen wir die Gebäudeabgrenzung und benötigten Beiträge von Architektur, Haustechnik und Freiraumplanung ab. Für QNG erhalten die Beteiligten früh eine klare Aufgabenübersicht.
02 · Umbau und Umnutzung
Ein Umbau oder eine Aufstockung kann neue Mietwohnungen schaffen. Vor der weiteren Zertifizierungsplanung klären wir den verfügbaren Anwendungsfall und benötigte Daten des Bestands. Die steuerliche Anerkennung bleibt gesondert zu prüfen.
Unsere Leistung
Wir machen sichtbar, welche Unterlagen Ihre Planung noch benötigt und wer sie liefern soll. Die Zertifizierungsbegleitung ergänzt vorhandene Leistungen. Prüfung und Vergabe des QNG bleiben Aufgabe einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
01
Wir erfassen Mietwohnungsziel, Gebäudegröße und Projektstand und prüfen einen geeigneten registrierten Zertifizierungsweg für Ihre Maßnahme.
02
Architektur, Haustechnik und bei Bedarf Freiraumplanung erhalten nachvollziehbare Aufgaben zu Flächen, Zugängen und benötigten Nachweisen.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte Ökobilanz und strukturieren Produktinformationen nach Bauteil, Gewerk und tatsächlicher Ausführung.
04
Fehlende Unterlagen und widersprüchliche Planungsstände werden geklärt. Wir begleiten die unabhängige Prüfung im vereinbarten Umfang.
Antworten zur Abgrenzung von Neubau, Bestand und den Beiträgen Ihres Planungsteams.
Begünstigt werden unter den weiteren Voraussetzungen des § 7b EStG neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen. Das kann einen Neubau oder zusätzlich geschaffene Wohnungen im Bestand betreffen. Im aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Wir klären die technischen Zertifizierungsaufgaben; die Anerkennung von Wohnungen, Kosten und Vermietung bewertet Ihre Steuerberatung für Ihr Vorhaben.
Nein. Baurechtliche Vorgaben und die QNG Zertifizierung haben unterschiedliche Aufgaben. Ihre Architektur klärt, welche Regelungen für Grundstück und Bauvorhaben gelten. Wir stimmen die dafür nutzbaren Planungsdaten mit den Zertifizierungsanforderungen ab und benennen zusätzlich benötigte Unterlagen. Ein geprüftes Einzelkriterium ersetzt weder eine vollständige Zertifizierung noch die steuerliche Prüfung der Sonderabschreibung. Die Zuständigkeiten bleiben klar voneinander abgegrenzt.
Je nach Bewertungssystem können Angaben über reine Bauteilaufbauten und Haustechnik hinaus erforderlich sein. Deshalb sichten wir auch die vorgesehenen Zugänge und relevanten Außenanlagen und ordnen benötigte Beiträge der Architektur oder Freiraumplanung zu. Welche Unterlagen im konkreten Verfahren verlangt werden, klären wir zu Beginn. Eine vollständige Außenanlagenplanung ist dadurch nicht automatisch Bestandteil unserer beauftragten Zertifizierungsleistungen und Nachweiskoordination.
Eine energetische Sanierung bestehender Wohnungen genügt allein nicht, weil § 7b neue Wohnungen voraussetzt. Werden beim Umbau zusätzliche Wohnungen geschaffen, muss das konkrete Vorhaben neu eingeordnet werden. Wir prüfen den möglichen technischen Zertifizierungsweg einschließlich der verfügbaren QNG Anwendung. Welche Maßnahmen und Kosten steuerlich zugeordnet werden können, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Eine Begünstigung lässt sich nicht pauschal zusagen.
Wir prüfen zunächst den Entwurf, vorhandene Berechnungen, ausgeschriebene Produkte und den bisherigen Vertragsstand. Danach benennen wir fehlende Nachweise und Entscheidungen, die noch beeinflusst werden können. Bereits festgelegte Materialien können den Handlungsspielraum begrenzen. Zusätzliche Prüfungen oder Änderungen stimmen wir vorab ab. Ob eine Zertifizierung noch erreichbar ist, ergibt sich erst aus dieser projektbezogenen Sichtung und der weiteren Prüfung.
Im vereinbarten Leistungsumfang führen wir die Nachweise anhand der tatsächlichen Ausführung zusammen und bearbeiten offene Fragen mit den Beteiligten. Dazu können Produktbelege, aktualisierte Berechnungen und fehlende Fachbeiträge gehören. Anschließend begleiten wir die Einreichung und Rückfragen der unabhängigen Zertifizierungsstelle. Die steuerliche Verwendung der Unterlagen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab; eine Zertifikatsvergabe oder steuerliche Anerkennung versprechen wir nicht.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

