Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Zertifizierung in Dresden
Sie planen neue Mietwohnungen oder schaffen durch Umbau zusätzlichen Wohnraum? Schuralew E&A GmbH begleitet die QNG Zertifizierung für Vorhaben, die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG anstreben. Wir klären den Zertifizierungsweg, stimmen Anforderungen mit Ihrem Planungsteam ab und begleiten die Nachweise bis zur Einreichung.

§ 7b EStG im Überblick
Für neue Mietwohnungen ermöglicht § 7b EStG unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Abschreibungen neben der regulären Gebäudeabschreibung. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und der QNG Nachweis dazu. Diese Eckpunkte helfen bei der ersten Einordnung:
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem vermieteten Neubau können die zusätzlichen Abschreibungen nach § 7b EStG infrage kommen. Energiestandard, Nachhaltigkeitsanforderungen, Kosten und Vermietung müssen zusammenpassen. Wir begleiten die technische Nachweisführung für die Zertifizierung.
02 · Umbau und Umnutzung
Auch durch Umnutzung, Dachgeschossausbau oder Aufstockung können neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Neben der steuerlichen Einordnung prüfen wir, ob ein passender Zertifizierungsweg für das konkrete Gebäude und die Maßnahme verfügbar ist.
Unsere Leistung
Wir übernehmen die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung und ergänzen Ihr vorhandenes Planungsteam. Das QNG vergibt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle; die steuerliche Bewertung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung.
01
Wir prüfen Nutzung, Größe und Projektstand und wählen ein passendes registriertes Bewertungssystem.
02
Architektur und Energieberatung erhalten klare Aufgaben, Zuständigkeiten und Nachweisanforderungen.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte LCA und koordinieren Materialangaben sowie weitere Nachhaltigkeitsnachweise.
04
Wir führen die Unterlagen zusammen und begleiten die Prüfung und Rückfragen der Zertifizierungsstelle.
Was bei Neubau, Umbau und Sanierung zählt und wie wir Ihre Zertifizierung begleiten.
§ 7b EStG begünstigt neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen. Für Bauanträge oder Bauanzeigen vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2029 gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und ein QNG Nachweis zu den Voraussetzungen. Zusätzlich sind unter anderem Kostenobergrenzen und die Vermietungsbindung zu beachten. Die steuerliche Berechtigung prüft Ihre Steuerberatung.
Die reine Modernisierung vorhandener Wohnungen genügt für § 7b EStG nicht. Entstehen durch Umnutzung, Dachausbau oder Aufstockung neue Wohnungen, kann die Regelung infrage kommen. Wir prüfen, welcher Zertifizierungsweg für die konkrete Maßnahme verfügbar ist. Bei Baudenkmälern oder Sanierungsgebieten können andere steuerliche Regelungen gelten; QNG ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Wir klären den passenden Zertifizierungsweg, stimmen Anforderungen mit Architektur und Energieberatung ab und begleiten die vereinbarten Nachhaltigkeitsnachweise bis zur Einreichung. Dazu können Ökobilanz, Bauproduktprüfung und die Koordination weiterer Nachweise gehören. Die unabhängige Prüfung und Vergabe des QNG erfolgt durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Am besten in der Konzeptphase oder zu Beginn der Planung. Dann lassen sich Anforderungen an Baustoffe, Energieeffizienz und weitere Nachhaltigkeitskriterien rechtzeitig berücksichtigen. Bei laufender Planung prüfen wir zunächst die vorhandenen Unterlagen, bereits getroffenen Entscheidungen und fehlenden Nachweise. Ein nachträglicher Einstieg ist vom konkreten Projektstand abhängig.
Für den Einstieg helfen Projektort, Anzahl und Größe der Wohnungen, Planungsstand, Zeitrahmen und vorhandene Pläne. Bei Umbauten benötigen wir auch Angaben zur bisherigen und geplanten Nutzung. Der Aufwand hängt vom Bewertungssystem, der Gebäudegröße, der Datenqualität und bereits beauftragten Fachleistungen ab. Unsere Leistungen und externe Zertifizierungsgebühren grenzen wir im Angebot nachvollziehbar ab.
Schuralew E&A übernimmt die vereinbarte technische Zertifizierungsbegleitung. Ihre Steuerberatung bewertet die steuerliche Berechtigung, die maßgeblichen Kosten und die Wirkung der Sonderabschreibung. Die Schnittstellen und benötigten Nachweise stimmen wir mit Ihrem Planungsteam und bei Bedarf Ihrer Steuerberatung ab. Aus der Zertifizierung allein folgt keine Zusage für die steuerliche Anerkennung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

