Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Neue Mietwohnungen in Essen mit QNG planen
Soll aus Ihrem Essener Neubau oder Dachausbau neuer Mietwohnraum entstehen? Wir ordnen mit Ihrem Planungsteam den möglichen QNG Zertifizierungsweg ein. Schuralew E&A begleitet die technischen Nachhaltigkeitsnachweise für Vorhaben, die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG anstreben. Offene Grundrissentscheidungen und bereits vorhandene Fachplanungen beziehen wir früh ein.

§ 7b EStG im Überblick
Für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG müssen neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Im aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Ob Kosten, Nutzung und steuerliche Berechtigung passen, bewertet Ihre Steuerberatung. Wir klären den technischen Zertifizierungsumfang.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Beim neuen Mehrfamilienhaus werden Wohnungen, Gemeinschaftsflächen und Technik auf einem gemeinsamen Planungsstand erfasst. Wir stimmen die benötigten QNG Nachweise ab, bevor Konstruktion und Ausbau verbindlich feststehen.
02 · Umbau und Umnutzung
Zusätzliche Wohnungen über dem vorhandenen Gebäude können für § 7b relevant sein. Wir prüfen zunächst den verfügbaren Zertifizierungsweg und die Abgrenzung der Maßnahme. Die steuerliche Einordnung neuer Wohnungen übernimmt Ihre Steuerberatung.
Unsere Leistung
Wir ergänzen Ihre Architektur und Energieberatung um die vereinbarte QNG Begleitung. Den Umgang mit Ausbauvarianten und späteren Änderungen legen wir zu Beginn fest. Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen unabhängig; steuerliche Entscheidungen liegen bei Ihrer Steuerberatung.
01
Wir sichten Wohnungsplanung, Bestand und Ausbauziel und klären, welches registrierte Bewertungssystem für den vorgesehenen Anwendungsfall verfügbar ist.
02
Anforderungen an Fenster, Verschattung und weitere Nachhaltigkeitsnachweise werden mit dem verantwortlichen Planungsteam abgestimmt und Aufgaben eindeutig zugeordnet.
03
Die beauftragte Ökobilanz nutzt abgestimmte Aufbauten und Mengen. Zusätzliche Varianten untersuchen wir in einem zuvor vereinbarten Umfang.
04
Wir sammeln die vereinbarten Fachbeiträge, klären fehlende Produktinformationen und begleiten Einreichung sowie Rückfragen der Zertifizierungsstelle.
Fragen zu neuem Mietwohnraum, sommerlicher Wohnqualität und dem benötigten Nachweisumfang.
Für den aktuellen Bauantragszeitraum des § 7b EStG werden Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und ein QNG Nachweis verlangt. Damit ist mehr als ein guter energetischer Standard gemeint. Wir klären das passende Bewertungssystem und die notwendigen Nachhaltigkeitsnachweise. Kostenobergrenzen, Vermietungsbindung und Ihre steuerliche Berechtigung prüft die Steuerberatung anhand des konkreten Vorhabens und seiner Termine.
Ja. Für § 7b kommt es auf neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen an. Ein Dachausbau kann solche Wohnungen schaffen; die reine Modernisierung einer bestehenden Dachwohnung genügt dafür nicht. Wir sichten mit Ihrer Architektur die bisherige und geplante Nutzung und klären den verfügbaren QNG Zertifizierungsweg. Die steuerrechtliche Anerkennung der neuen Wohnung bleibt eine gesonderte Prüfung.
Ja. Gerade bei neuen Wohnräumen unter dem Dach sollten Fenster, Sonnenschutz und Lüftungsmöglichkeiten früh zusammenpassen. Wir stimmen die benötigten Fachbeiträge mit Architektur und Energieberatung ab. Welche Berechnung oder zusätzliche Simulation sinnvoll ist, hängt von der konkreten Planung ab. Den Umfang vereinbaren wir vorab; aus einem pauschalen Hinweis zur Essener Hitzesituation folgt noch keine Gebäudebewertung.
Neue Grundrisse können Flächen, Bauteilmengen und weitere Annahmen der Nachweise verändern. Informieren Sie uns deshalb vor der Umsetzung. Wir prüfen im beauftragten Umfang, welche Unterlagen nachzuführen sind, und stimmen die Daten mit Ihrem Planungsteam ab. Mögliche Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung, die Kosten und die Anzahl begünstigter Wohnungen klären Sie ergänzend mit Ihrer Steuerberatung.
Hilfreich sind Projektort, Bestandspläne, geplanter Ausbau, Wohnungszahl und eine erste Baubeschreibung. Nennen Sie auch vorhandene Energieplanung und bereits beauftragte Unternehmen. Danach grenzen wir benötigte Nachweise und zusätzlich gewünschte Varianten ab. Gebäudegröße, Unterlagenqualität und Koordinationsbedarf bestimmen den Aufwand. Unsere eigenen Leistungen unterscheiden wir im Angebot von den Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle und weiteren Fachplanungsleistungen.
Unsere Aufgabe ist die vereinbarte technische Zertifizierungsbegleitung, etwa Systemwahl, Ökobilanz und Nachweiskoordination. Ihre Steuerberatung berechnet die individuelle Wirkung der Sonderabschreibung und bewertet die dafür maßgeblichen Kosten. Bei Bedarf stimmen wir die benötigten technischen Unterlagen miteinander ab. Weder eine positive erste Einschätzung noch das spätere QNG Zertifikat allein ist eine Zusage für die steuerliche Anerkennung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

