Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Neue Mietwohnungen und Zertifizierung in Frankfurt
Ein Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsflächen oder neue Wohnungen durch Umnutzung benötigen klare Planungsgrundlagen. Wir begleiten für Ihr Frankfurter Projekt den vereinbarten QNG Zertifizierungsweg. Wenn Sie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG anstreben, klären wir technische Anforderungen und Zuständigkeiten mit Architektur und Energieberatung, während Ihre Steuerberatung die steuerliche Einordnung übernimmt.

§ 7b EStG im Überblick
Gemeinschaftsräume oder ein besonderes Eigentümermodell ersetzen nicht die Prüfung der Voraussetzungen. § 7b EStG richtet sich unter bestimmten Bedingungen auf neue Mietwohnungen. Für den aktuellen Anwendungszeitraum gehören EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Wir klären die technischen Schnittstellen für Ihr konkretes Wohnkonzept.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem Neubau mit Gemeinschaftsküche, Werkstatt oder geteilten Räumen müssen Nutzung und Flächen in den Nachweisen nachvollziehbar erfasst sein. Wir stimmen die Grundlagen mit der Architektur ab. Die steuerliche Behandlung der jeweiligen Bereiche beurteilt Ihre Steuerberatung gesondert.
02 · Umbau und Umnutzung
Eine Umnutzung kann zusätzlichen, bisher nicht vorhandenen Wohnraum schaffen. Wir prüfen für das konkrete Gebäude, ob und wie eine geeignete QNG Zertifizierung bearbeitet werden kann. Bestehende Bauteile, neue Wohnungen und die technische Versorgung werden dazu fachlich abgegrenzt.
Unsere Leistung
Wir ergänzen die vorhandenen Projektbeteiligten um die beauftragte Zertifizierungsbegleitung. Gemeinschaftliche Entscheidungen erhalten klare fachliche Grundlagen, während Zuständigkeiten für Steuerprüfung und unabhängige Zertifizierung getrennt bleiben.
01
Wir erfassen das vorgesehene Wohnmodell und ordnen den geeigneten Zertifizierungsumfang für das konkrete Gebäude ein.
02
Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Technik werden mit dem Planungsteam auf einer nachvollziehbaren Datengrundlage abgestimmt.
03
Wir erstellen die vereinbarte Ökobilanz und koordinieren benötigte Produktinformationen und ergänzende Fachbeiträge.
04
Die Unterlagen der Beteiligten werden geordnet zusammengeführt; Rückfragen der Zertifizierungsstelle begleiten wir im vereinbarten Umfang.
Fragen zu Flächen, Verantwortlichkeiten und der Zertifizierungsbegleitung für neue Mietwohnungen.
Ein gemeinschaftliches Wohnmodell führt weder automatisch zur Begünstigung noch schließt es diese pauschal aus. Entscheidend sind die neuen Wohnungen und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind unter anderem EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG relevant. Wir ordnen das Gebäude technisch ein. Antragstellerstruktur, Kosten und Vermietung beurteilt Ihre Steuerberatung passend zur konkreten Organisation des Vorhabens.
Zunächst stimmen wir mit Ihrer Architektur ab, wie die Räume genutzt werden und in welchen Flächenangaben sie enthalten sind. Energieplanung und Ökobilanz sollen mit denselben Grundlagen arbeiten. Für die gewählte Zertifizierung klären wir zusätzlich die anzuwendenden Systemanforderungen. Die steuerliche Behandlung gemeinsamer Bereiche folgt einer eigenen Prüfung durch Ihre Steuerberatung und wird nicht aus der technischen Bilanzierung abgeleitet.
Architektur und weitere Fachplaner verantworten weiterhin ihre jeweils beauftragten Planungsleistungen. Wir ergänzen sie um den vereinbarten Zertifizierungsumfang und benennen notwendige Daten, Produktunterlagen und Fachbeiträge. Entscheidungen zu Grundrissen, Konstruktion und Ausstattung werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt. Vorhandene Berechnungen können nach Prüfung genutzt werden. Im Angebot legen wir klar fest, welche Leistungen wir übernehmen und welche externen Beiträge benötigt werden.
Zu Beginn muss feststehen, welche bisherige Nutzung besteht und welche neuen Wohnungen geschaffen werden sollen. Eine reine Verbesserung vorhandener Wohnungen genügt für § 7b nicht. Wir prüfen den verfügbaren QNG Nachweisweg für die Maßnahme und die Schnittstellen zum bestehenden Gebäude. Die baurechtliche und steuerliche Einordnung übernehmen die dafür zuständigen Beteiligten; ein bestimmtes Ergebnis lässt sich aus dem Wohnkonzept allein nicht zusagen.
Die benötigten Produktanforderungen sollten vor Auswahl und Bestellung bekannt sein. Wir legen mit Ihrer Projektleitung fest, wie Materialinformationen gesammelt und Änderungen gemeldet werden. Abweichende Ausstattungen können zusätzliche Prüfungen erfordern und werden dem jeweiligen Planungsstand zugeordnet. Der vereinbarte Bearbeitungsumfang bleibt nachvollziehbar, damit nicht dokumentierte Einzelentscheidungen die gemeinsame Zertifizierung erschweren. Die unabhängige Stelle entscheidet über die Anerkennung der abschließenden Nachweise.
Für das erste Gespräch helfen ein grober Entwurf, die vorgesehene Wohnungszahl, gemeinsame Nutzungen und der Zeitplan. Nennen Sie bereits beteiligte Fachplaner sowie offene Entscheidungen zu Eigentum und Vermietung. Wir können damit die technischen Aufgaben und den möglichen Zertifizierungsweg eingrenzen. Steuerliche Organisationsfragen klären Sie parallel mit Ihrer Steuerberatung. Daraus entsteht eine abgestimmte Grundlage für den nächsten Planungsschritt und unser Angebot.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

