Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Begleitung für Mietwohnungsbau in Freiburg
Sie planen in Freiburg im Breisgau ein Mietwohnungsgebäude und vergleichen Holz-, Hybrid- oder Massivbauweisen? Schuralew E&A begleitet den QNG Zertifizierungsweg für Vorhaben mit dem Ziel einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Wir verbinden die vereinbarte Ökobilanz mit klaren Materialanforderungen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung im Planungsteam.

§ 7b EStG im Überblick
Für neue Mietwohnungen kann § 7b EStG neben der regulären Abschreibung relevant sein. Im aktuellen Bauantragszeitraum sind unter anderem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Ein günstiger Wert einzelner Bauteile genügt nicht. Wir begleiten die technischen Zertifizierungsaufgaben; die steuerlichen Bedingungen prüft Ihre Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für einen Neubau vergleichen wir im vereinbarten Umfang vollständige Konstruktionen einschließlich Ausbau und Technik. Die Ergebnisse der Ökobilanz unterstützen frühe Entscheidungen. Für QNG kommen weitere Anforderungen und Produktnachweise hinzu, die wir mit Ihrem Team koordinieren.
02 · Umbau und Umnutzung
Eine Aufstockung oder Umnutzung kann neuen Wohnraum schaffen. Entscheidend sind die konkrete Maßnahme, die steuerliche Einordnung und ein dafür verfügbarer Zertifizierungsweg. Welche Bestandsbauteile in die Betrachtung eingehen, wird vor der weiteren Nachweisbearbeitung geklärt.
Unsere Leistung
Wir unterstützen Ihr Planungsteam bei der Auswahl des passenden Nachweiswegs und den vereinbarten Nachhaltigkeitsleistungen. Statt eine Bauweise pauschal zu bevorzugen, betrachten wir die konkrete Konstruktion. Die QNG Prüfung und Vergabe bleiben Aufgabe der unabhängigen Zertifizierungsstelle.
01
Wir ordnen Nutzung, Größe und Planungsstand ein und klären den passenden registrierten Zertifizierungsweg.
02
Architektur und Fachplanung stimmen Aufbauten, Mengen und Technik als gemeinsame Grundlage der Bewertung ab.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte LCA und koordinieren erforderliche Angaben zu Baustoffen und Ausbauprodukten.
04
Änderungen und tatsächlich verwendete Produkte werden im beauftragten Umfang für die Einreichung nachvollziehbar erfasst.
Wie Materialwahl, Ökobilanz und Zertifizierungsbegleitung bei neuen Mietwohnungen zusammenpassen.
Nein. Die Bewertung betrifft das vollständige Gebäude und die Anforderungen des gewählten Systems. Tragwerk, Dämmung, Bekleidungen, Ausbau und Technik wirken zusammen. Wir erfassen die benötigten Planungsdaten und untersuchen vereinbarte Varianten. Für QNG müssen darüber hinaus die weiteren Kriterien erfüllt und belegt werden. Auch eine günstige Ökobilanz allein ersetzt deshalb weder das Zertifizierungsverfahren noch dessen unabhängige Prüfung.
Ja, wenn der Variantenvergleich entsprechend beauftragt wird. Dafür benötigen wir vergleichbare Flächen, Bauteilaufbauten, Mengen und Annahmen zur Technik. Wir legen mit Ihren Planern einen einheitlichen Bearbeitungsstand fest und benennen fehlende Angaben. So entstehen nachvollziehbare Ergebnisse für Ihre Entscheidung. Tragwerk, Brandschutz, Kostenplanung und Ausführungsdetails bleiben eigene Fachaufgaben und werden nicht durch die Ökobilanz ersetzt.
Eine Aufstockung kann grundsätzlich neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen schaffen. Ihre Steuerberatung prüft, ob das Vorhaben die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt. Wir klären, welcher QNG Anwendungsfall für die konkrete Maßnahme verfügbar ist und wie Bestand und neue Bauteile einbezogen werden. Eine leichte Konstruktion oder eine bestimmte Materialwahl erlaubt für sich noch keine Zusage zur Zertifizierbarkeit oder Sonderabschreibung.
Vorhandene Mengen, Aufbauten und Produktangaben können hilfreiche Grundlagen sein. Ob Berechnung und Ergebnisse für das konkrete QNG Verfahren nutzbar sind, prüfen wir anhand von Bilanzgrenzen, Daten und Vorgaben. Eine kommunale Bewertung wird nicht pauschal mit QNG gleichgesetzt. Wir benennen verwendbare Unterlagen und zusätzliche Nachweise, damit Ihr Planungsteam die Aufgaben gezielt ergänzen kann und doppelte Datensammlungen vermieden werden.
Sinnvoll ist eine erste Klärung vor verbindlicher Festlegung und Fertigung. Wir teilen mit, welche Angaben zum vollständigen Element und zu den eingesetzten Produkten für den vereinbarten Nachweisweg benötigt werden. Hersteller, Fachplaner und Bauunternehmen erhalten eindeutige Zuständigkeiten. Wird ein Aufbau später geändert, sollte die Änderung vor Umsetzung geprüft werden, damit betroffene Berechnungen und Unterlagen rechtzeitig angepasst werden können.
Der Aufwand richtet sich unter anderem nach Gebäudegröße, Zahl und Tiefe der Varianten, Qualität der vorhandenen Daten sowie dem vereinbarten Zertifizierungsumfang. Im Angebot unterscheiden wir die Bearbeitung eines festgelegten Entwurfs von zusätzlichen Vergleichen und Produktabstimmungen. Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle werden gesondert abgegrenzt. Für eine erste Einordnung genügen Projektbeschreibung, Planungsstand und die bereits diskutierten Konstruktionslösungen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

