Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG für Hamburger Mietwohnungsprojekte
Mehrere Wohnungstypen, unterschiedliche Ausstattungen und ein gemeinsames Zertifizierungsziel? Wir begleiten Ihr Hamburger Mietwohnungsprojekt auf dem Weg zum QNG Nachweis für eine angestrebte Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Mit Ihrem Planungsteam legen wir fest, welche Angaben zentral erfasst und welche Varianten gesondert bewertet werden müssen.

§ 7b EStG im Überblick
Neue Mietwohnungen können unter den Voraussetzungen des § 7b EStG zusätzlich abgeschrieben werden. Für den aktuellen Bauantragszeitraum zählen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Unterschiedliche Wohnungsgrundrisse ändern nichts daran, dass technische und steuerliche Anforderungen vollständig zu prüfen sind.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei mehreren Wohnungstypen stimmen wir Flächen, Konstruktion und Ausstattung auf einer gemeinsamen Planungsgrundlage ab. So werden fehlende Nachhaltigkeitsnachweise vor Ausschreibung und Vergabe sichtbar.
02 · Umbau und Umnutzung
Werden etwa bisher anders genutzte Geschosse zu neuen Mietwohnungen umgebaut, prüfen wir den verfügbaren Zertifizierungsweg. Die Modernisierung vorhandener Wohnungen bleibt davon getrennt; Ihre Steuerberatung bewertet die Zuordnung.
Unsere Leistung
Sie erhalten einen abgegrenzten Umfang für die QNG Begleitung Ihres Wohngebäudes. Bereits vorhandene Energieplanung und Produktdaten binden wir ein; die steuerliche Bewertung und unabhängige Siegelvergabe bleiben bei den zuständigen Stellen.
01
Wir ordnen Wohnungstypen, Gemeinschaftsflächen und ergänzende Nutzungen dem möglichen Zertifizierungsverfahren zu.
02
Ihr Team erhält klare Vorgaben, welche Bauteile und Ausstattungsvarianten zusätzliche Nachweise benötigen.
03
Die vereinbarte Ökobilanz und Materialprüfung verwenden einen nachvollziehbaren Stand der Aufbauten und Ausstattung.
04
Wir führen Nachweise nach tatsächlicher Ausführung zusammen und begleiten Rückfragen der Zertifizierungsstelle.
Wie sich ein vielfältiges Wohnkonzept mit geordneter Zertifizierungsbegleitung verbinden lässt.
Unterschiedliche Größen und Grundrisse schließen ein Zertifizierungsziel nicht automatisch aus. Wir klären, welche Anforderungen auf Gebäudeebene gelten und welche Unterschiede gesonderte Unterlagen erfordern. Dafür werden Flächen, Ausstattungen und gemeinsame Bereiche nachvollziehbar erfasst. Die steuerliche Einordnung der einzelnen neuen Mietwohnungen übernimmt Ihre Steuerberatung. Aus einer ähnlichen Planung leiten wir keine pauschal identischen Nachweise ab.
Eine einheitliche Ausstattung kann die Dokumentation erleichtern, ist aber kein allgemeiner Ersatz für die Prüfung. Auch unterschiedliche Produkte müssen die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen und nachgewiesen werden. Wir stimmen mit Architektur und ausführenden Unternehmen ab, welche Auswahlmöglichkeiten im vereinbarten Umfang bearbeitet werden. Änderungen nach der Freigabe sollten rechtzeitig gemeldet werden, damit Unterlagen und tatsächlicher Einbau zusammenpassen.
Zunächst werden Nutzung, Flächen und gemeinsam genutzte Anlagen mit Ihrer Fachplanung erfasst. Auf dieser Grundlage prüfen wir das passende Bewertungssystem und die Abgrenzung der technischen Nachweise. Eine Gewerbeeinheit wird nicht allein durch die QNG Begleitung zur begünstigten Mietwohnung. Die steuerlich maßgebliche Zuordnung und Kostenaufteilung besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung; offene Schnittstellen stimmen wir früh ab.
Durch eine Aufstockung können neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen. Ob § 7b EStG anwendbar ist, hängt jedoch von sämtlichen Voraussetzungen ab. Wir prüfen insbesondere, welcher QNG Nachweisweg für die konkrete Maßnahme und das betrachtete Gebäude verfügbar ist. Bestehende Wohnungen und neu geschaffene Einheiten müssen nachvollziehbar unterschieden werden. Eine pauschale Zertifizierbarkeit oder steuerliche Anerkennung versprechen wir nicht.
Für das erste Gespräch genügen der aktuelle Entwurf, die ungefähre Wohnungszahl, Flächen und der geplante Zeitrahmen. Hilfreich sind auch Angaben zu offenen Grundriss- oder Ausstattungsvarianten sowie bereits beauftragten Fachplanern. Wir grenzen ab, welche Entscheidungen für die Zertifizierung benötigt werden. Zusätzliche Variantenvergleiche und spätere Überarbeitungen werden als eigener Bearbeitungsumfang im Angebot nachvollziehbar benannt.
Die steuerliche Berechtigung, Kosten und Wirkung der Sonderabschreibung beurteilt Ihre Steuerberatung. Wir übernehmen die vereinbarte technische Zertifizierungsbegleitung und koordinieren erforderliche Fachbeiträge. Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und entscheidet über die Siegelvergabe. So bleiben die Verantwortlichkeiten auch bei vielen Beteiligten klar. Ein ausgestelltes Zertifikat ersetzt nicht die Prüfung aller steuerlichen Voraussetzungen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

