Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG und Materialnachweise für Hannover
Bei Ihrem Mietwohnungsprojekt in Hannover bestehen bereits Vorgaben zu Materialien oder Qualitätssicherung? Wir gleichen diese mit dem passenden QNG Zertifizierungsweg ab. Für Vorhaben mit dem Ziel einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG koordinieren wir die vereinbarten Nachhaltigkeitsnachweise und ergänzen gezielt die noch fehlenden Fachbeiträge.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG kann für neue Mietwohnungen zusätzliche Abschreibungen eröffnen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum zählen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zum technischen Rahmen. Örtliche Qualitätsvorgaben sind davon zu unterscheiden. Wir ordnen die Nachweise; Ihre Steuerberatung bewertet Berechtigung und steuerliche Anwendung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Vor der Vergabe werden die für QNG benötigten Materialangaben und Verantwortlichkeiten mit Ihrem Team abgestimmt. Vorhandene Qualitätsunterlagen können nutzbar sein, müssen aber zum konkreten Verfahren passen. Wir zeigen, welche Beiträge zusätzlich erforderlich sind.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einem Ausbau oder einer Umnutzung sichten wir die bisherige Nutzung, neue Wohnungen und erhaltene Bauteile. Darauf aufbauend klären wir den verfügbaren Zertifizierungsweg. Die technische Betrachtung und die steuerliche Einordnung erfolgen anhand der konkreten Maßnahme.
Unsere Leistung
Wir stimmen den Zertifizierungsumfang auf Ihre Projektvereinbarungen und vorhandenen Fachleistungen ab. Auftraggeber und Unternehmen erhalten klare Anforderungen an Materialien und Unterlagen. Die akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft das QNG; die steuerliche Bewertung übernimmt Ihre Steuerberatung.
01
Wir sichten Projektvorgaben und klären, welche Anforderungen des passenden Zertifizierungssystems hinzukommen.
02
Planer und ausführende Unternehmen erhalten konkrete Zuständigkeiten für die vereinbarte Materialdokumentation.
03
Wir bearbeiten die beauftragte LCA und prüfen relevante Materialänderungen auf Auswirkungen auf die Nachweise.
04
Wir ordnen die Unterlagen nachvollziehbar und begleiten fachliche Rückfragen im unabhängigen Prüfverfahren.
Wie vorhandene Prüfaufgaben und zusätzliche QNG Nachweise nachvollziehbar abgegrenzt werden.
Nein. Projektbezogene Qualitätsvorgaben und QNG können Überschneidungen haben, sind aber nicht gleichzusetzen. Wir sichten die konkreten Vereinbarungen und prüfen, welche Unterlagen für das gewählte Zertifizierungsverfahren nutzbar sind. Zusätzliche Kriterien und fehlende Nachweise werden gesondert benannt. Aus der Einhaltung eines örtlichen Standards folgt deshalb weder automatisch ein QNG Zertifikat noch die steuerliche Berechtigung zur Sonderabschreibung nach § 7b.
Das hängt vom gewählten Bewertungssystem, den vorgesehenen Produkten und dem Leistungsumfang ab. Wir erstellen im vereinbarten Umfang eine gezielte Anforderungsliste und stimmen sie mit Architektur und Unternehmen ab. Produktdaten, Erklärungen und erforderliche Nachweise sollten den tatsächlich vorgesehenen Materialien zugeordnet werden können. Allgemeine Werbeaussagen eines Herstellers genügen nicht immer. Entscheidend ist eine prüffähige Dokumentation passend zum konkreten Zertifizierungsweg.
Ein Ersatzprodukt sollte vor Bestellung oder Einbau auf die betroffenen Anforderungen geprüft werden. Änderungen können unter anderem Materialnachweise und die Ökobilanz beeinflussen. Wir beurteilen diese Auswirkungen im beauftragten Umfang und teilen mit, welche Unterlagen nachzuführen sind. Die Entscheidung über die Ausführung bleibt beim zuständigen Planungsteam und Auftraggeber. Ohne Prüfung setzen wir keine Gleichwertigkeit für das Zertifizierungsverfahren voraus.
Die steuerlichen Voraussetzungen des § 7b gelten unabhängig vom örtlichen Projektkontext. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Zusätzlich sind weitere Bedingungen wie maßgebliche Kosten und die vorgesehene Vermietung zu prüfen. Wir begleiten die technischen Zertifizierungsleistungen und stimmen die Nachweise mit Ihrem Team ab. Die steuerliche Berechtigung und Anwendung bewertet Ihre Steuerberatung.
Entstehen neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen, kann § 7b grundsätzlich infrage kommen. Eine reine Modernisierung vorhandener Wohnungen genügt nicht. Wir sichten Bestand und Entwurf und klären zunächst einen passenden, verfügbaren QNG Zertifizierungsweg. Die Einordnung der Maßnahme, erhaltene Bauteile und fehlende Produktinformationen können den Aufwand beeinflussen. Ihre Steuerberatung prüft davon getrennt die steuerlichen Voraussetzungen des konkreten Vorhabens.
Wir erfassen die bereits beauftragten Fachleistungen, Qualitätssicherungen und verfügbaren Unterlagen vor der Leistungsabgrenzung. Daraus entsteht eine gemeinsame Übersicht der noch benötigten Zertifizierungsbeiträge. Nutzbare Vorleistungen können berücksichtigt werden, wenn Daten und Verfahren passen. Unser Angebot beschreibt die eigenen Aufgaben und grenzt externe Zertifizierungsgebühren ab. So bleiben Verantwortlichkeiten erkennbar, ohne die unabhängige Prüfung oder andere vertraglich vereinbarte Kontrollen vorwegzunehmen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

