Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Vom Energiekonzept zum QNG Nachweis in Heidelberg
Ein anspruchsvolles Energiekonzept steht für Ihr Heidelberger Mietwohnungsprojekt bereits fest? Wir prüfen, welche Grundlagen für die QNG Zertifizierung nutzbar sind und welche Nachweise noch fehlen. Für Vorhaben mit dem Ziel einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG ergänzen wir Ihr Team um den passend abgegrenzten Zertifizierungsumfang.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG knüpft die Sonderabschreibung an mehrere Voraussetzungen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören bei neuen Mietwohnungen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Ein vorhandener Energiestandard ersetzt das Siegel nicht. Wir klären den technischen Nachweisbedarf und die Schnittstellen zur steuerlichen Prüfung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem neuen Mietwohnungsgebäude sichten wir die verfügbaren Berechnungen und Planungsdaten. Für den vereinbarten QNG Weg werden Ökobilanz, Materialunterlagen und weitere Kriterien ergänzt. Architektur und Energieberatung bleiben mit ihren bestehenden Aufgaben eingebunden.
02 · Umbau und Umnutzung
Aus einer bisherigen Nichtwohnnutzung können neue Wohnungen entstehen. Ob § 7b steuerlich infrage kommt und welcher Zertifizierungsweg verfügbar ist, muss am konkreten Vorhaben geprüft werden. Eine gute Energieplanung allein beantwortet diese Fragen bei einem Umbau nicht.
Unsere Leistung
Unser Leistungsumfang setzt an den bereits vorliegenden Unterlagen an. Wir klären nutzbare Grundlagen, ergänzende Berechnungen und Verantwortlichkeiten für die Zertifizierung. Die Steuerberatung bewertet die Sonderabschreibung, die akkreditierte Zertifizierungsstelle entscheidet über das QNG.
01
Wir prüfen, welche Entwurfs- und Energiedaten für den geeigneten Zertifizierungsweg bereits vorliegen.
02
Ihr Team erhält eine Übersicht der ergänzenden Kriterien, Fachbeiträge und benötigten Produktinformationen.
03
Die vereinbarte Ökobilanz verbindet die vorhandene Energieplanung mit den Daten zu Konstruktion und Technik.
04
Wir führen die vereinbarten Unterlagen zusammen und koordinieren Rückfragen im Zertifizierungsverfahren.
Welche bestehenden Unterlagen helfen und welche Anforderungen zusätzlich zu klären sind.
Ein Passivhausstandard allein reicht für § 7b nicht aus. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind bei neuen Mietwohnungen unter anderem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Wir prüfen mit Ihrer Energieberatung, welche technischen Nachweise vorliegen und welche ergänzt werden müssen. Die weiteren steuerlichen Bedingungen, etwa maßgebliche Kosten und Vermietung, bewertet Ihre Steuerberatung anhand des konkreten Vorhabens.
Ja. Wir ergänzen das bestehende Team um die vereinbarten QNG oder Ökobilanzleistungen. Dazu stimmen wir Datenstand, Berechnungsgrundlagen und Zuständigkeiten mit Ihrem Energieberater und Ihrer Architektur ab. Bereits vorliegende Unterlagen werden auf Nutzbarkeit geprüft und nicht pauschal ersetzt. Sie erhalten eine Übersicht der fehlenden Beiträge, damit die weitere Bearbeitung auf demselben Entwurf beruht und Leistungen klar abgegrenzt bleiben.
Neben nutzbaren Energie- und Anlagendaten werden insbesondere Flächen, Bauteilaufbauten, Materialmengen und Informationen zur technischen Ausrüstung benötigt. Welche Genauigkeit erforderlich ist, hängt vom gewählten Verfahren und Projektstand ab. Wir sichten die vorhandenen Angaben und erstellen eine gezielte Liste der fehlenden Informationen. Die Ökobilanz ist ein Bestandteil der Nachhaltigkeitsbewertung; sie ersetzt nicht die übrigen Kriterien und Produktnachweise des QNG Verfahrens.
Durch eine Umnutzung können neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen. Ob diese steuerlich unter § 7b fallen, klärt Ihre Steuerberatung. Für die technische Begleitung prüfen wir zunächst den Anwendungsfall und die Verfügbarkeit eines passenden Zertifizierungswegs. Bestand, neue Bauteile und gemeinsame Anlagen müssen dafür nachvollziehbar abgegrenzt werden. Eine Umnutzung führt nicht automatisch zur Zertifizierbarkeit oder zur Anerkennung der Sonderabschreibung.
Das lässt sich nach Sichtung des Entwurfs und der vorhandenen Nachweise beurteilen. Wir betrachten bereits festgelegte Konstruktionen, ausgewählte Produkte und vergebene Leistungen. Anschließend benennen wir offene Aufgaben und den verbleibenden Handlungsspielraum. Fehlende Dokumentation lässt sich nicht immer nachträglich ersetzen. Deshalb grenzen wir den möglichen Leistungsumfang vor einer Beauftragung ab und versprechen kein Zertifizierungsergebnis unabhängig vom tatsächlichen Projektstand.
Unser Angebot beschreibt die vereinbarten Prüfungen, Berechnungen, Abstimmungen und die Begleitung der Einreichung. Nutzbare Vorleistungen Ihres Teams werden bei der Abgrenzung berücksichtigt. Zusätzliche Varianten oder weitergehende Fachleistungen erhalten einen eigenen Umfang. Externe Gebühren der Zertifizierungsstelle unterscheiden wir von unserem Honorar. Für die erste Einordnung helfen Gebäudegröße, Wohnungszahl, Zeitrahmen und eine Übersicht der bereits beauftragten Planer und Nachweise.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

