Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierung für neue Mietwohnungen in Karlsruhe
Sie möchten in Karlsruhe Mietwohnungen neu bauen oder durch einen Dachausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen? Wir ordnen den möglichen QNG Zertifizierungsweg ein und stimmen die benötigten Nachweise mit Ihrem Planungsteam ab. So werden Anforderungen an Konstruktion, Energieplanung und Materialien sichtbar, bevor Dachaufbau und Haustechnik festgelegt sind.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG kann für neue Mietwohnungen zusätzliche Abschreibungen ermöglichen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den technischen Voraussetzungen. Ob Ihr Vorhaben die steuerlichen Bedingungen erfüllt, klärt Ihre Steuerberatung. Wir begleiten den vereinbarten Zertifizierungsumfang.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem Mehrfamilienhaus müssen Gebäudehülle, Wärmeversorgung und Nachhaltigkeitsnachweise auf demselben Entwurf beruhen. Dachbegrünung, Solartechnik und weitere Dachnutzungen werden mit den zuständigen Fachplanern abgestimmt und im erforderlichen Nachweisumfang erfasst.
02 · Umbau und Umnutzung
Entstehen im bestehenden Gebäude zusätzliche, bisher nicht vorhandene Wohnungen, kann § 7b infrage kommen. Vor einer Beauftragung klären wir den verfügbaren Zertifizierungsweg und welche Teile des Gebäudes einzubeziehen sind. Ein neues Dach allein reicht dafür nicht.
Unsere Leistung
Wir ergänzen Architektur und Energieberatung um die vereinbarte QNG Begleitung. Fragen zur baulichen Umsetzbarkeit bleiben bei den zuständigen Fachplanern. Die steuerliche Bewertung und die unabhängige Zertifikatsentscheidung sind gesonderte Aufgaben.
01
Wir sichten Neubau, Dachausbau oder Aufstockung und prüfen den geeigneten Anwendungsfall des Bewertungssystems.
02
Ihr Team erhält klare Datenanforderungen zu Aufbauten, Solartechnik, Flächen und den einzubeziehenden Gebäudeteilen.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte Ökobilanz und ordnen Produktnachweise dem geplanten Aufbau und Ausbau zu.
04
Wir bündeln die Unterlagen für die Zertifizierungsstelle und begleiten fachliche Rückfragen bis zum vereinbarten Abschluss.
Worauf es bei zusätzlichem Wohnraum, Dachaufbauten und der Zertifizierungsbegleitung ankommt.
Das kann infrage kommen, wenn dadurch neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Eine bloße Erneuerung des Dachs oder Modernisierung vorhandener Wohnungen reicht nicht. Ihre Steuerberatung prüft die steuerlichen Bedingungen. Wir klären anhand von Bestand und Entwurf, welcher QNG Zertifizierungsweg verfügbar ist und welche Gebäudeteile und technischen Nachweise dafür berücksichtigt werden müssen.
Nein. Solartechnik ist ein Bestandteil des Gebäudekonzepts, ersetzt aber keine vollständige Nachhaltigkeitsbewertung. Für § 7b im aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Wir ordnen die geplante Technik in die vereinbarte Nachweisführung ein und koordinieren die weiteren Anforderungen mit Architektur und Energieberatung. Die Zertifizierungsstelle prüft das vollständige Verfahren.
Für belastbare Berechnungen brauchen die Beteiligten einen abgestimmten Bearbeitungsstand. Aufbauten, Mengen, technische Anlagen und vorgesehene Produkte sollten deshalb vor Vergabe der betroffenen Leistungen zusammen betrachtet werden. Wir zeigen, welche Angaben für die Zertifizierung noch fehlen. Spätere Änderungen können möglich sein, erfordern aber eine Prüfung und gegebenenfalls aktualisierte Nachweise. Tragfähigkeit und Dachdetails beurteilen die dafür zuständigen Fachplaner.
Ja. Wir grenzen die verfügbaren Berechnungen und bereits beauftragten Leistungen mit Ihrem Energieberater und Ihrer Architektur ab. Anschließend vereinbaren wir die fehlenden Beiträge, etwa Ökobilanz oder QNG Koordination. So erhält Ihr Team eine gemeinsame Aufgabenübersicht, ohne vorhandene Arbeit ungeprüft zu ersetzen. Welche Daten übernommen werden können, hängt von Qualität, Aktualität und dem gewählten Zertifizierungsweg ab.
Hilfreich sind Bestandspläne, der geplante Ausbau, Angaben zu bisherigen und neuen Wohnungen sowie erste Informationen zu Konstruktion und Energieplanung. Ergänzen Sie Projektort, Zeitrahmen und vorhandene Fachplaner. Wir klären daraus den möglichen Zertifizierungsumfang und offene Datenfragen. Unser Angebot trennt eigene Leistungen und externe Zertifizierungsgebühren; einen verbindlichen Umfang allein aus der zusätzlichen Wohnfläche leiten wir nicht ab.
Die Nachhaltigkeitsunterlagen prüft eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die bei erfüllten Anforderungen das QNG vergibt. Wir begleiten die vereinbarten Nachweise und die Einreichung. Ihre Steuerberatung bewertet die Berechtigung, die maßgeblichen Kosten und die steuerliche Anwendung von § 7b. Diese Aufgaben sollten früh abgestimmt werden. Ein Zertifikat ersetzt weder die steuerliche Prüfung noch eine Zusage der zuständigen Finanzverwaltung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

