Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsweg für Leipziger Wohnbauvorhaben
Neue Wohnungen in einem früher gewerblich genutzten Gebäude erfordern andere Grundlagen als ein reiner Wohnungsneubau. Für Ihr Leipziger Projekt klären wir die technische Zertifizierungsaufgabe und den passenden QNG Nachweisweg. Architektur, Energieplanung und Nachhaltigkeitsnachweise werden aufeinander abgestimmt, wenn Sie eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG anstreben.

§ 7b EStG im Überblick
Für § 7b EStG müssen neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen und weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Im aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Bei Umnutzungen prüfen wir deshalb den verfügbaren Zertifizierungsweg vor der detaillierten Nachweisbearbeitung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Wir erfassen geplante Wohnungen, Gemeinschaftsflächen und ergänzende Nutzungen. Die technische Zertifizierungsbegleitung ergänzt Ihre Architektur und Fachplanung mit klar zugeordneten Aufgaben.
02 · Umbau und Umnutzung
Aus einer früheren Gewerbenutzung kann neuer Mietwohnraum entstehen. Welche Unterlagen und welcher QNG Weg für die konkrete Umnutzung verfügbar sind, klären wir mit dem Planungsteam; eine Zertifizierung wird nicht vorausgesetzt.
Unsere Leistung
Wir unterstützen Ihr Planungsteam bei der fachlichen Vorbereitung und vereinbarten Bearbeitung der QNG Nachweise. Ob der konkrete Umbau zertifizierbar ist, wird vorab geklärt. Steuerliche Beurteilung und unabhängige Prüfung bleiben eigenständige Aufgaben.
01
Wir vergleichen bisherige Nutzung, neue Wohnungen und verbleibende Gebäudeteile für die Wahl des Nachweiswegs.
02
Ihre Planer erhalten eine Übersicht benötigter Angaben zu vorhandenen Konstruktionen, neuem Ausbau und Haustechnik.
03
Wir führen die beauftragten Berechnungen und Materialangaben anhand des abgestimmten Umbaukonzepts zusammen.
04
Fachbeiträge, Planungsstände und Ausführungsnachweise werden für die Einreichung bei der Zertifizierungsstelle koordiniert.
Wie Bestandsgrundlagen, Ausbauplanung und QNG Begleitung aufeinander abgestimmt werden.
Werden durch eine Umnutzung neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen geschaffen, kann eine Prüfung nach § 7b EStG infrage kommen. Entscheidend sind die konkrete Maßnahme und alle weiteren Voraussetzungen. Wir klären den verfügbaren QNG Zertifizierungsweg sowie benötigte technische Grundlagen. Ihre Steuerberatung beurteilt die steuerliche Einordnung und Kostenabgrenzung. Die frühere Gewerbenutzung allein ist noch kein Nachweis einer Begünstigung.
Die Behandlung vorhandener und neu eingebauter Bauteile richtet sich nach den Regeln des tatsächlich anwendbaren Nachweiswegs. Deshalb legen wir die Gebäude- und Bilanzgrenzen vor Beginn der Berechnung fest. Bestandsunterlagen, Aufbauten und geplante Eingriffe müssen dazu nachvollziehbar sein. Wir stimmen fehlende Angaben mit den Fachplanern ab. Einen pauschalen Bilanzvorteil allein aus dem Erhalt alter Bauteile versprechen wir nicht.
Verbleibende Gewerbeflächen, neue Wohnungen und gemeinsame Anlagen werden zunächst vollständig erfasst. Danach klären wir die Abgrenzung im geeigneten Bewertungssystem und die benötigten Fachbeiträge. Gegebenenfalls wird die Zertifizierungsstelle bereits in diese Klärung einbezogen. Für die steuerliche Zuordnung erhält Ihre Steuerberatung nachvollziehbare Projektangaben. Die gewerblichen Flächen werden durch einen gemeinsamen technischen Nachweis nicht automatisch zu begünstigtem Wohnraum.
Für ein erstes Gespräch sind Entwurfspläne und eine Beschreibung der bisherigen Nutzung meist eine gute Grundlage. Die detaillierten Nachweise benötigen zusätzliche Flächen, Bauteilaufbauten, Materialmengen und Angaben zur Haustechnik. Wir erstellen eine Übersicht der noch fehlenden Daten und Zuständigkeiten. Der Einstieg wird anhand des Projektstands eingegrenzt, damit notwendige Bestandsuntersuchungen und Zertifizierungsleistungen klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Ein Produktaustausch kann Auswirkungen auf Ökobilanz und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen haben. Deshalb sollten Alternativen vor Bestellung oder Einbau mit den vereinbarten Nachweisen abgeglichen werden. Wir benennen, welche Angaben zur Bewertung benötigt werden und welche Dokumente aktualisiert werden müssen. Die Entscheidung wird mit Ihrem Planungsteam abgestimmt. Ein gleichartiger Verwendungszweck eines Produkts belegt noch keine unveränderte Eignung für die Zertifizierung.
Im vereinbarten Umfang können wir technische Projektangaben und benötigte Zertifizierungsunterlagen mit Ihrer Steuerberatung abstimmen. Die steuerliche Prüfung, Berechnung und Beurteilung bleibt dort. Wir begleiten den verfügbaren QNG Nachweisweg und bereiten die fachliche Einreichung vor. Über die Siegelvergabe entscheidet die unabhängige Zertifizierungsstelle. Diese Zuständigkeiten sollten gerade bei Umnutzungen vor Beginn der Bearbeitung klar festgelegt werden.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

