Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierung für neue Mannheimer Mietwohnungen
Sie planen in Mannheim ein Mietwohnhaus für unterschiedliche Lebensphasen oder schaffen neue Wohnungen in vorhandener Bausubstanz? Wir klären den möglichen QNG Zertifizierungsweg und koordinieren die vereinbarten Nachweise. Wohnkonzept, Zugänge und Energieplanung werden mit den zuständigen Fachplanern abgestimmt, damit die technischen Aufgaben für eine angestrebte Sonderabschreibung früh bekannt sind.

§ 7b EStG im Überblick
Ein generationengerechtes Wohnkonzept ist eine Planungsaufgabe und noch kein Nachweis für die Sonderabschreibung. Für neue Mietwohnungen gelten die Bedingungen des § 7b EStG. Im aktuellen Anwendungszeitraum gehören EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Wir begleiten die technischen Aufgaben; Ihre Steuerberatung bewertet die steuerliche Berechtigung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Zugänge, Wohnungsgrundrisse und gemeinschaftliche Angebote sollten früh mit den Anforderungen des gewählten Bewertungssystems abgeglichen werden. Wir koordinieren die erforderlichen Fachbeiträge und halten die Grundlagen für Ökobilanz und Energieplanung zusammen. Ein einzelnes Qualitätsmerkmal ersetzt die vollständige Zertifizierung nicht.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei Umnutzung oder Aufstockung klären wir, welcher Zertifizierungsweg für das Vorhaben verfügbar ist. Vorhandene Erschließung, neue Grundrisse und technische Versorgung müssen gemeinsam betrachtet werden. Ob die Maßnahme steuerlich neue Wohnungen schafft, prüft Ihre Steuerberatung gesondert.
Unsere Leistung
Wir ergänzen Ihr Team um die vereinbarte Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsbegleitung. Erforderliche Fachbeiträge werden früh den Verantwortlichen zugeordnet, damit Grundrisse, Ausstattung und Dokumentation zueinander passen.
01
Wir prüfen Nutzung, Größe und Projektstand und klären den verfügbaren Zertifizierungsweg für das geplante Mietwohnhaus.
02
Mit Architektur und weiteren Fachplanern koordinieren wir benötigte Angaben zu Erschließung, Grundrissen und Nachhaltigkeitsqualitäten.
03
Die vereinbarte Ökobilanz und weitere Nachweise beruhen auf dem abgestimmten Entwurf und den vorgesehenen Materialien und Anlagen.
04
Wir verfolgen offene Fachbeiträge, führen die Unterlagen zusammen und begleiten Rückfragen der unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Fragen zu Grundrissen, gemeinschaftlichen Bereichen und neuen Wohnungen im Bestand.
Nein. Zugänglichkeit und nutzbare Grundrisse können wichtige Planungsqualitäten sein, erfüllen aber nicht allein die Voraussetzungen des § 7b EStG. Im aktuellen Anwendungszeitraum sind für neue Mietwohnungen unter anderem EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Wir koordinieren die technischen Nachweise des vereinbarten Zertifizierungswegs. Die steuerliche Berechtigung, Kosten und Vermietungsbedingungen prüft Ihre Steuerberatung anhand des konkreten Vorhabens.
Möglichst vor einer verbindlichen Festlegung des Entwurfs. Wir klären mit Ihrer Architektur, welche Anforderungen des gewählten Bewertungssystems relevant sind und welche Fachbeiträge benötigt werden. So können offene Fragen zu Eingängen, Erschließung oder gemeinschaftlichen Bereichen noch in die Planung einfließen. Eine eigenständige Fachplanung ersetzen wir dadurch nicht. Bei fortgeschrittenem Projektstand sichten wir zuerst vorhandene Unterlagen und den verbliebenen Handlungsspielraum.
Gemeinschaftliche Angebote müssen zunächst nach tatsächlicher Nutzung und Flächen nachvollziehbar beschrieben werden. Mit Ihrem Planungsteam stimmen wir ab, wie diese Bereiche in Energieplanung, Ökobilanz und dem gewählten Zertifizierungssystem erfasst werden. Daraus entstehen klare Grundlagen für weitere Fachbeiträge. Die steuerliche Zuordnung einzelner Bereiche ist gesondert durch Ihre Steuerberatung zu prüfen und wird nicht automatisch aus den technischen Nachweisen übernommen.
Die Anpassung bereits vorhandener Wohnungen, etwa durch neue Bäder oder veränderte Zugänge, schafft allein keine neuen Wohnungen im Sinne des § 7b EStG. Werden dagegen durch Umnutzung oder Erweiterung zusätzliche Wohnungen hergestellt, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Wir klären die technische Zertifizierbarkeit der Maßnahme. Welche steuerlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen und wie Kosten zuzuordnen sind, beurteilt Ihre Steuerberatung unabhängig davon.
Zu Beginn legen wir mit Architektur, Bauherrschaft und ausführenden Unternehmen die Zuständigkeiten fest. Wir benennen die für den vereinbarten Zertifizierungsumfang benötigten Angaben und prüfen die eingehenden Unterlagen entsprechend unserer Beauftragung. Produktänderungen sollten vor Bestellung gemeldet werden, damit Auswirkungen rechtzeitig bewertet werden können. Die abschließende Dokumentation muss die tatsächliche Ausführung abbilden; eine bloße Ausstattungsidee im Entwurf reicht dafür nicht aus.
Hilfreich sind Entwurfspläne, Wohnungszahl, ungefähre Flächen und das vorgesehene Nutzungskonzept. Bei einem Bestandsgebäude ergänzen Sie die bisherige Nutzung und den geplanten Umbau. Nennen Sie außerdem bereits beteiligte Fachplaner und den Zeitrahmen. Wir grenzen daraus den möglichen Zertifizierungsweg, offene Fachbeiträge und unseren Leistungsumfang ab. Prüfung und Vergabe des QNG liegen bei der unabhängigen Zertifizierungsstelle; steuerliche Fragen bleiben bei Ihrer Steuerberatung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

