Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Begleitung für neue Münchner Mietwohnungen
Sie planen neue Mietwohnungen in München und möchten Sonderabschreibung und Zertifizierung zusammenbringen? Wir klären die technischen Anforderungen an QNG und stimmen die Nachweise mit Ihrer Fachplanung ab. Bei Fernwärme oder einer gemeinsamen Energieversorgung prüfen wir die konkreten Berechnungsdaten. Ein gutes Versorgungskonzept allein ersetzt weder die Ökobilanz noch die übrigen Zertifizierungsaufgaben.

§ 7b EStG im Überblick
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG verlangt neue Mietwohnungen und weitere steuerliche Voraussetzungen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Wir begleiten den vereinbarten technischen Nachweisweg. Den steuerlichen Nutzen und die maßgeblichen Kosten beurteilen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Wir verbinden die Angaben zu Gebäudehülle, Technik und Materialien zu einer gemeinsamen Nachweisgrundlage. Bei Fernwärme klären wir mit der Energieberatung, welche konkreten Versorgerdaten verwendet werden.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einer Aufstockung oder Umnutzung kann die bestehende Versorgung für neue Wohnungen mitgenutzt werden. Wir prüfen die technische Einordnung und einen verfügbaren Zertifizierungsweg anhand der konkreten Gebäudeplanung.
Unsere Leistung
Wir bearbeiten die vereinbarten QNG Aufgaben in Abstimmung mit Ihrem Team. Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen und entscheidet über das Siegel.
01
Nutzung, Planungsstand und Gebäudekonzept werden einem geeigneten Nachweisweg zugeordnet.
02
Wir benennen mit der Energieberatung benötigte Kennwerte und die noch offenen technischen Grundlagen.
03
Die beauftragte Ökobilanz erfasst Baustoffe und Technik auf Basis des abgestimmten Entwurfs.
04
Unterlagen und Änderungen werden für Einreichung und fachliche Prüfung nachvollziehbar zusammengeführt.
Was Fernwärme, Ökobilanz und die Zusammenarbeit mit vorhandenen Fachplanern für Ihr Vorhaben bedeuten.
Nein. Die Wärmeversorgung ist nur ein Teil der technischen Bewertung. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen des § 7b EStG. Hinzu kommen weitere steuerliche Bedingungen für neue Mietwohnungen. Wir stimmen die technischen Nachweise ab. Den Anspruch und die steuerliche Wirkung beurteilen Sie unabhängig davon mit Ihrer Steuerberatung.
Hilfreich sind das vorgesehene Versorgungskonzept, verfügbare Versorgerkennwerte und die dazugehörigen Unterlagen Ihrer Energieberatung. Wir klären gemeinsam, welche Daten für den gewählten Nachweisweg verwendbar und welche noch zu beschaffen sind. Ein Gebiet in einer Wärmeplanung belegt weder einen gesicherten Anschluss noch sämtliche benötigten Kennwerte. Maßgeblich bleiben die konkret vorgesehene Versorgung und die Anforderungen des jeweiligen Nachweises.
Die energetische Planung und die Ökobilanz beantworten unterschiedliche Fragen. Die Gebäudeökobilanz berücksichtigt die für den Nachweis maßgeblichen Lebenszykluswirkungen von Konstruktion und Technik. Ein günstiger Energiekennwert belegt deshalb nicht automatisch das Ergebnis der Ökobilanz. Wir stimmen Flächen, Bauteile und Anlagen mit den Fachplanern ab. QNG umfasst darüber hinaus weitere Anforderungen und wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle vergeben.
Das muss Ihre Fachplanung technisch bewerten. Für unsere Zertifizierungsbegleitung klären wir anschließend die Nutzung, Gebäudeabgrenzung und verwendbaren Anlagendaten. Ob ein geeigneter QNG Nachweisweg für die konkrete Aufstockung verfügbar ist, wird gesondert geprüft. Ihre Steuerberatung beurteilt, ob neue begünstigte Mietwohnungen entstehen. Eine vorhandene Heizung allein beantwortet weder die Zertifizierungsfrage noch die steuerliche Einordnung.
Wir können beispielsweise die vereinbarte QNG Begleitung und Ökobilanz übernehmen. Mit Ihrer Energieberatung und Architektur legen wir Datenübergaben, Berechnungsgrundlagen und Zuständigkeiten fest. Vorhandene Fachbeiträge werden berücksichtigt, soweit sie zum gewählten Nachweisweg passen. Unser Angebot grenzt die ergänzenden Leistungen ab. So bleibt erkennbar, wer für Versorgerdaten, energetische Berechnungen, Produktunterlagen und die jeweilige Abstimmung verantwortlich ist.
Melden Sie eine Änderung vor Umsetzung an die beteiligten Fachplaner. Im vereinbarten Umfang prüfen wir Auswirkungen auf Ökobilanz und Zertifizierungsnachweise und benennen benötigte Unterlagen. Die Energieberatung aktualisiert ihre Berechnungen entsprechend ihrer Beauftragung. Änderungen können zusätzliche Arbeit und Abstimmung erfordern. Wir setzen deshalb nicht voraus, dass ein einmal gewähltes Zertifizierungsziel nach einem Technikwechsel unverändert erreichbar bleibt.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

