Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Mietwohnungsbau in Münster mit QNG begleiten
Ein hoher Energiestandard ist für Ihren Mietwohnungsbau ein wichtiger Ausgangspunkt. Für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommen weitere Voraussetzungen hinzu. Wir klären mit Ihrem Münsteraner Planungsteam den QNG Zertifizierungsweg und ergänzen vorhandene Energieplanung um die vereinbarten Nachhaltigkeitsnachweise. So erhalten Sie eine klare Übersicht über die nächsten Aufgaben.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG kann bei neuen Mietwohnungen zusätzliche Abschreibungen ermöglichen. Im aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Örtliche Energieanforderungen allein genügen hierfür nicht. Wir bearbeiten die technische Zertifizierungsbegleitung; die steuerliche Bewertung erfolgt durch Ihre Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Gebäudehülle, Versorgung, Konstruktion und Ausbau fließen in unterschiedliche Nachweise ein. Wir sorgen dafür, dass die vereinbarten QNG Unterlagen auf denselben Entwurfsdaten beruhen und ergänzen Ihr vorhandenes Team.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einer Aufstockung oder Umnutzung kann zusätzlicher Wohnraum entstehen. Wir sichten die bisherige und geplante Nutzung und prüfen einen verfügbaren Zertifizierungsweg für die konkrete Maßnahme. Ihre Steuerberatung beurteilt, ob neue Wohnungen nach § 7b vorliegen.
Unsere Leistung
Wir ergänzen beauftragte Leistungen, statt sie pauschal erneut anzusetzen. Mit Energieberatung, Architektur und Haustechnik legen wir verwendbare Daten und fehlende Nachweise fest. Die abschließende Prüfung übernimmt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
01
Wir sichten Mietwohnungsziel, kommunale Projektvereinbarungen und vorhandene Fachplanung und ordnen den möglichen Zertifizierungsweg ein.
02
Haustechnik und Energieberatung stimmen die tatsächlich geplanten Anlagen und notwendigen Kennwerte für die beauftragten Nachhaltigkeitsnachweise ab.
03
Die vereinbarte Ökobilanz und Materialkoordination erfassen vollständige Bauteilaufbauten und verfügbare Produktdaten auf einem abgestimmten Stand.
04
Wir ordnen Fachbeiträge zu, klären fehlende Dokumente und begleiten die Einreichung sowie Rückfragen im Zertifizierungsverfahren.
Wie kommunale Standards, Energieplanung und Nachhaltigkeitsnachweise zusammenwirken.
Ein kommunaler Standard und eine vollständige QNG Zertifizierung sind getrennt zu betrachten. Projektbezogene Energie- oder Solaranforderungen können wichtige Planungsgrundlagen liefern. Für QNG müssen jedoch die Anforderungen des gewählten registrierten Bewertungssystems und die zusätzlichen Siegelanforderungen nachgewiesen werden. Wir gleichen vorhandene Unterlagen damit ab und benennen fehlende Beiträge. Die abschließende Prüfung und Vergabe erfolgen durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle.
§ 7b EStG richtet sich an neue Mietwohnungen, die unter anderem die gesetzlich verlangte entgeltliche Wohnnutzung erfüllen müssen. Ein ausschließlich selbst genutztes Wohnhaus lässt sich deshalb nicht einfach gleich einordnen. Bei gemischter Nutzung klären Sie die steuerliche Zuordnung mit Ihrer Steuerberatung. Wir beschreiben die technischen Zertifizierungsaufgaben anhand des tatsächlichen Gebäudes und des vereinbarten Leistungsumfangs für Ihr Vorhaben.
Eine Aufstockung kann neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen schaffen und damit grundsätzlich relevant sein. Die Modernisierung der bereits vorhandenen Wohnungen genügt allein nicht. Wir prüfen zunächst, welcher QNG Anwendungsfall für das Gebäude und die Maßnahme verfügbar ist und welche Bestandsdaten benötigt werden. Ob die steuerlichen Voraussetzungen einschließlich der zuzuordnenden Kosten erfüllt sind, bewertet Ihre Steuerberatung anhand der Planung.
Zum Projektstart helfen das Versorgungskonzept und bereits vorhandene Anlagendaten. Für die weitere Bearbeitung stimmen wir mit Haustechnik und Energieberatung ab, welche Kennwerte und Produktinformationen tatsächlich benötigt werden. Energieplanung und Ökobilanz müssen sich auf dieselbe geplante Lösung beziehen. Stehen Anlagen noch nicht fest, legen wir den weiteren Datenbedarf und gegebenenfalls einen Variantenvergleich vor der Beauftragung gemeinsam fest.
Ja. Wir sichten gemeinsam die nutzbaren Energie- und Gebäudedaten und grenzen die noch fehlenden Nachhaltigkeitsleistungen ab. Dazu können Ökobilanz, Materialkoordination und die Zusammenstellung weiterer Fachbeiträge gehören. Verantwortlichkeiten und Datenübergaben stimmen wir mit Ihrem Energieberater und der Architektur ab. Externe Zertifizierungsgebühren werden von unseren eigenen Leistungen unterschieden. Den konkreten Umfang legen wir in einem projektbezogenen Angebot fest.
Diese Bewertung übernimmt Ihre Steuerberatung. Sie prüft unter anderem Berechtigung, maßgebliche Kosten und die verlangte Vermietung. Wir liefern die vereinbarten technischen Nachweise und begleiten das Zertifizierungsverfahren. Für § 7b sind im aktuellen Bauantragszeitraum Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Die Schnittstellen sollten früh abgestimmt werden, weil weder ein guter Energiestandard noch das Zertifikat allein eine steuerliche Zusage darstellt.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

