Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsbegleitung für Nürnberger Mietwohnungsbau
Sie entwickeln ein Mehrfamilienhaus in Nürnberg und möchten die technischen Voraussetzungen für die Sonderabschreibung klären? Wir begleiten die QNG Zertifizierung für neue Mietwohnungen. Bei mehreren Häusern oder einer gemeinsamen Tiefgarage stimmen wir zuerst ab, welche Gebäudeteile und Daten in die Nachweise gehören. Ihr Planungsteam erhält einen klaren Bearbeitungsumfang.

§ 7b EStG im Überblick
Für § 7b EStG müssen neue Mietwohnungen, steuerliche Voraussetzungen und technische Anforderungen zusammenpassen. Im aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Wir bearbeiten die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung; Kostenobergrenzen, Vermietung und steuerliche Wirkung prüft Ihre Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem Neubau mit Untergeschoss, Tiefgarage oder gemeinsamer Haustechnik klären wir die Gebäudeabgrenzung mit Architektur und Energieberatung. Darauf bauen Ökobilanz und Zertifizierungsnachweise auf.
02 · Umbau und Umnutzung
Umnutzung und Aufstockung können zusätzliche, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen hervorbringen. Wir sichten Bestand und Entwurf und klären, ob für die konkrete Maßnahme ein geeigneter QNG Zertifizierungsweg verfügbar ist.
Unsere Leistung
Wir ergänzen Ihre Architektur und Energieberatung um die vereinbarten QNG Leistungen. Die Zertifizierungsstelle prüft unabhängig und entscheidet über die Siegelvergabe.
01
Wir erfassen Häuser, Nutzungen und gemeinsame Bauteile und klären den geeigneten Zertifizierungsweg.
02
Flächen, Untergeschosse und Anlagen werden mit den zuständigen Fachplanern einheitlich zugeordnet.
03
Die beauftragte Ökobilanz macht Auswirkungen von Tragwerk, Ausbau und Technik nachvollziehbar.
04
Wir ordnen Fachbeiträge den Gebäuden zu und begleiten Einreichung sowie fachliche Rückfragen.
Was bei mehreren Häusern, Tiefgaragen und laufender Planung für die Zertifizierung zu klären ist.
§ 7b EStG setzt neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen voraus. Für Bauanträge oder Bauanzeigen vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2029 gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Anforderungen. Daneben sind Kostenobergrenzen und Vermietungsbindung zu prüfen. Wir begleiten die technischen Nachweise; die Berechtigung und steuerliche Anwendung beurteilt Ihre Steuerberatung.
Ja. Untergeschosse und zugehörige Konstruktionen können für die Gebäudeökobilanz relevant sein. Welche Bauteile und Mengen zu berücksichtigen sind, klären wir anhand des gewählten Nachweiswegs und der konkreten Gebäudeabgrenzung. Bei mehreren Häusern auf einer Tiefgarage stimmen wir die Zuordnung mit Architektur und Tragwerksplanung ab. Ein pauschaler Zuschlag je Stellplatz ersetzt diese Prüfung nicht.
Das lässt sich aus dem gemeinsamen Grundstück allein nicht ableiten. Gebäudestruktur, Nutzungen und Regeln des registrierten Bewertungssystems bestimmen den passenden Zertifizierungsumfang. Wir prüfen Lageplan, Erschließung und gemeinsame Anlagen und stimmen offene Fragen mit der Zertifizierungsstelle ab. Erst danach legen wir mit Ihnen fest, welche Nachweise gemeinsam genutzt und welche getrennt bearbeitet werden können.
Entstehen durch die Umnutzung tatsächlich neue Wohnungen, kann § 7b EStG infrage kommen. Der bisherige Gewerbezweck allein belegt die Voraussetzungen jedoch nicht. Ihre Steuerberatung prüft die steuerliche Einordnung. Wir klären parallel, ob ein geeigneter QNG Zertifizierungsweg verfügbar ist und welche energetischen und sonstigen Nachhaltigkeitsnachweise für das geplante Gebäude zu erbringen sind.
Hilfreich sind ein Lageplan, Grundrisse und Schnitte sowie Angaben zu Häusern, Wohnungszahl und gemeinsamen Untergeschossen. Ergänzen Sie Planungsstand, Zeitrahmen und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir grenzen darauf unsere Zertifizierungsbegleitung, gegebenenfalls die Ökobilanz und benötigte Abstimmungen ab. Gebühren der unabhängigen Zertifizierungsstelle werden von unseren eigenen Leistungen unterschieden und im Angebot nachvollziehbar zugeordnet.
Änderungen an Kellergröße, Konstruktion oder Technik können die zugrunde gelegten Flächen und Mengen verändern. Informieren Sie uns deshalb vor der Umsetzung. Wir prüfen die Auswirkungen im vereinbarten Leistungsumfang und benennen nachzuführende Berechnungen und Unterlagen. Bereits vorhandene Nachweise bleiben nur insoweit nutzbar, wie sie zur geänderten Planung passen. Die steuerlichen Auswirkungen klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

