Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Neue Mietwohnungen und QNG in Offenbach am Main
Sie entwickeln in Offenbach ein Mietwohnhaus oder möchten bisher gewerblich genutzte Flächen zu Wohnungen umbauen? Wir ordnen den möglichen QNG Zertifizierungsweg ein und klären mit Architektur und Energieberatung die benötigten Nachweise. So können Sie die technischen Voraussetzungen für eine angestrebte Sonderabschreibung nach § 7b EStG früh in Ihre Planung aufnehmen.

§ 7b EStG im Überblick
Bei einem Gebäude mit Wohnungen und Gewerbe müssen die geplante Nutzung und der Umfang der Zertifizierung zusammenpassen. Für neue Mietwohnungen im aktuellen Anwendungszeitraum verlangt § 7b EStG unter anderem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG. Kosten, Vermietung und steuerliche Berechtigung prüft Ihre Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Gewerbe im Erdgeschoss schließt eine Prüfung der neuen Mietwohnungen nicht von vornherein aus. Wir klären mit Ihrem Planungsteam die Gebäudeabgrenzung, gemeinsam genutzte Technik und den passenden Zertifizierungsumfang. Die steuerliche Zuordnung der Flächen bleibt gesondert zu bewerten.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einer Umnutzung ist zunächst zu klären, ob neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen. Anschließend prüfen wir mit der Zertifizierungsstelle, welcher Nachweisweg für das Gebäude und die Maßnahme verfügbar ist. Eine bestehende Energieplanung beziehen wir dabei ein.
Unsere Leistung
Wir ergänzen die vorhandene Fachplanung um die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung. Nutzungen, Flächen und Nachweise werden auf demselben Planungsstand bearbeitet. Die unabhängige Zertifizierungsstelle entscheidet über die Siegelvergabe.
01
Sie erhalten eine Einordnung von Wohnanteilen, Gewerbe und gemeinsam genutzten Anlagen für den möglichen Zertifizierungsweg.
02
Wir ordnen Architektur, Energieplanung und ergänzenden Fachplanern die notwendigen Daten und Nachweise eindeutig zu.
03
Die vereinbarte Ökobilanz und Produktprüfung beziehen sich auf die abgegrenzte Planung, einschließlich relevanter gemeinsamer Bauteile.
04
Wir bündeln die Dokumentation, kennzeichnen offene Unterlagen und begleiten Rückfragen der unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Antworten zu gemischten Gebäuden, Umnutzung und der technischen Nachweisführung.
Für die neuen Mietwohnungen kann eine Prüfung sinnvoll sein; die Gewerbeflächen werden nicht einfach als begünstigter Wohnraum mitgerechnet. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Wir klären die technische Gebäudeabgrenzung und den Zertifizierungsweg. Ihre Steuerberatung beurteilt Kostenaufteilung, Berechtigung und Vermietungsbindung anhand des konkreten Vorhabens.
Eine Umnutzung kann neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen schaffen. Das ist von der bloßen Modernisierung bestehender Wohnungen zu unterscheiden. Bevor Sie QNG als festes Projektziel einplanen, prüfen wir den verfügbaren Zertifizierungsweg für das Gebäude und den geplanten Umbau. Bestandspläne, künftige Grundrisse und Energieplanung bilden dafür die Grundlage. Die steuerliche Einordnung erfolgt durch Ihre Steuerberatung.
Eine Bewertung des Umfelds oder des gesamten Quartiers ersetzt die erforderliche Zertifizierung Ihres Gebäudes nicht. Wir prüfen, welche Siegelvariante und welches registrierte Bewertungssystem zum Vorhaben passen. Gemeinsam genutzte Bauteile und Anlagen müssen dabei nachvollziehbar erfasst werden. Die für § 7b erforderlichen technischen Nachweise werden mit der Energieplanung abgestimmt und durch die zuständigen Stellen geprüft.
Wir erfassen zunächst, welche Ausbauangaben bereits feststehen und welche Annahmen für die Nachweise benötigt werden. Mit Architektur und Haustechnik legen wir einen gemeinsamen Bearbeitungsstand fest. Änderungen an Nutzung oder Ausstattung können Nachweise beeinflussen und sollten vor Umsetzung gemeldet werden. Den zusätzlich notwendigen Prüf- und Abstimmungsumfang vereinbaren wir, damit offene Mieterausbauten die Dokumentation nicht unbemerkt verändern.
Hilfreich sind Bestands- und Entwurfspläne, Flächen je Nutzung, die vorgesehene Wohnungszahl und Angaben zur gemeinsamen Haustechnik. Nennen Sie auch den Genehmigungsstand und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir grenzen daraus die benötigte Zertifizierungsbegleitung und noch fehlende Grundlagen ab. Unsere Leistungen sowie externe Prüfgebühren werden nachvollziehbar getrennt; ein verbindlicher Aufwand lässt sich aus der Wohnungszahl allein nicht ableiten.
Wir koordinieren die vereinbarten technischen Nachweise mit Ihrem Planungsteam und bereiten die Einreichung vor. Die akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft das Gebäude und entscheidet über QNG. Ihre Steuerberatung bewertet die steuerlichen Voraussetzungen und bereitet die Geltendmachung der Sonderabschreibung vor. Ein Zertifikat allein bestätigt weder Ihre persönliche Berechtigung noch sämtliche steuerlichen Bedingungen. Benötigte Schnittstellen stimmen wir frühzeitig miteinander ab.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

