Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Gebäudebezogene QNG Begleitung in Oldenburg
Sie entwickeln in Oldenburg Mietwohnungen mit gemeinsamer Wärmeversorgung oder mehreren Gebäuden? Wir klären, wie die einzelnen Vorhaben im QNG Verfahren abzugrenzen sind und welche Betreiber- und Planungsdaten benötigt werden. So wird der Zertifizierungsumfang für Ihr Ziel einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG früh nachvollziehbar.

§ 7b EStG im Überblick
Neue Mietwohnungen können unter den Voraussetzungen des § 7b EStG begünstigt sein. Zum aktuellen technischen Rahmen gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG. Auch bei gemeinsamer Versorgung müssen die erforderlichen Nachweise dem konkreten Vorhaben zugeordnet sein. Die steuerliche Prüfung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für eine Wohnanlage stimmen wir mit Ihrem Team Gebäudegrenzen, Flächen und die Zuordnung gemeinsamer Technik ab. Nutzbare Informationen werden zusammengeführt; gebäudespezifische Daten bleiben erkennbar. Wir begleiten die vereinbarten Nachhaltigkeitsnachweise für den passenden Zertifizierungsweg.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einer Umnutzung oder Erweiterung ist zunächst zu klären, ob zusätzliche Wohnungen entstehen und welcher Zertifizierungsanwendungsfall passt. Vorhandene Technik und neu hinzukommende Gebäudeteile werden für die Prüfung beschrieben. Eine bestehende Quartiersversorgung ersetzt diese Einordnung nicht.
Unsere Leistung
Wir übernehmen die vereinbarte Zertifizierungskoordination zwischen Projektleitung, Fachplanern und gegebenenfalls dem Versorgungsbetreiber. Sie erhalten klare Anforderungen an die benötigten Unterlagen. Die unabhängige QNG Prüfung und die steuerliche Bewertung bleiben getrennte Entscheidungen.
01
Wir ordnen einzelne Gebäude, Nutzungen und Bauabschnitte dem geeigneten Zertifizierungsweg zu.
02
Mit Haustechnik und Betreiber klären wir die benötigten Kennwerte und die Zuordnung gemeinsam genutzter Anlagen.
03
Konstruktion, Ausbau und technische Ausrüstung werden in den beauftragten Nachhaltigkeitsnachweisen zusammengeführt.
04
Wir koordinieren die vereinbarten Fachbeiträge und begleiten offene Fragen der Zertifizierungsstelle.
Wie mehrere Gebäude, Betreiberangaben und technische Zuständigkeiten in der Zertifizierung zusammenkommen.
Nein. Ein Quartierskonzept liefert wichtige Planungsgrundlagen, ersetzt aber nicht die erforderlichen Nachweise für das konkrete Vorhaben. Für § 7b im aktuellen Bauantragszeitraum gehören bei neuen Mietwohnungen Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Wir klären den passenden Zertifizierungsweg und die Gebäudeabgrenzung. Ihre Steuerberatung prüft zusätzlich die steuerlichen Bedingungen und deren Anwendung auf Ihr Projekt.
Wir benötigen die für das konkrete Nachweisverfahren relevanten Angaben zur geplanten Versorgung, zu den technischen Anlagen und ihrer Zuordnung zu den Gebäuden. Welche Unterlagen der Betreiber bereitstellen muss, klären wir mit Ihrer Haustechnik. Allgemeine Aussagen über erneuerbare Energie reichen nicht immer als Berechnungsgrundlage aus. Wir erstellen deshalb eine gezielte Datenübersicht und kennzeichnen fehlende oder noch nicht belastbare Angaben.
Gemeinsame Planungs- und Produktinformationen lassen sich häufig geordnet nutzen. Welche Gebäude im Zertifizierungsverfahren zusammen betrachtet werden dürfen und wo eigene Nachweise nötig sind, hängt vom gewählten System und konkreten Anwendungsfall ab. Wir stimmen diese Abgrenzung früh ab. Flächen, Konstruktion und Technik bleiben den jeweiligen Gebäuden zugeordnet. Aus derselben Versorgung oder ähnlichen Grundrissen folgt nicht automatisch ein gemeinsames Zertifikat.
Das kann infrage kommen, wenn durch die Maßnahme neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Eine reine Sanierung bestehender Wohnungen oder ein Austausch der Heizungsanlage reicht nicht. Ihre Steuerberatung beurteilt die steuerliche Einordnung. Wir prüfen daneben, welcher QNG Zertifizierungsweg für das Gebäude und die Maßnahme verfügbar ist und welche Bestandsinformationen sowie zusätzlichen Nachweise dafür benötigt werden.
Wir können im vereinbarten Zertifizierungsumfang die benötigten Daten und Fachbeiträge koordinieren. Dafür werden Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Bearbeitungsstände mit der Projektleitung festgelegt. Ihre vorhandenen Planer bleiben für ihre Fachleistungen verantwortlich; der Betreiber liefert die erforderlichen Angaben zur Versorgung. Unser Ziel ist eine nachvollziehbare Unterlagenstruktur für die unabhängige Zertifizierungsprüfung. Weitergehende Projektsteuerung wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Gebäudezahl, Zeitplan, unterschiedliche Entwurfsstände und gemeinsame Anlagen beeinflussen den Bearbeitungsumfang. Wir klären, welche Daten wiederverwendbar sind und welche Berechnungen oder Abstimmungen je Abschnitt anfallen. Das Angebot beschreibt diese Aufgaben sowie zusätzliche Leistungen transparent. Externe Zertifizierungsgebühren werden von unserem Honorar abgegrenzt. Für eine erste Besprechung helfen ein Übersichtsplan, die vorgesehenen Wohnungszahlen und Angaben zu den geplanten Fertigstellungen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

