Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierungsbegleitung für Potsdamer Wohnraum
Ein ehemaliges Nichtwohngebäude soll zu Mietwohnungen werden oder ein Neubau ergänzt den Bestand? Wir klären für Ihr Potsdamer Vorhaben, welcher QNG Zertifizierungsweg zur konkreten Maßnahme passt. Dabei unterscheiden wir vorhandene und neu geschaffene Wohnungen und stimmen die technischen Unterlagen mit Ihrem Planungsteam ab.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG richtet sich auf neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den Voraussetzungen. Bei einem Vorhaben mit Neubau und Bestand müssen Zertifizierungsumfang und steuerliche Zuordnung rechtzeitig geklärt werden.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Neue Wohngebäude auf einem gemeinsamen Grundstück benötigen klar zugeordnete Planungsdaten. Wir legen mit Ihrem Team fest, welche Gebäudeteile, Flächen und Anlagen im Zertifizierungsverfahren betrachtet werden.
02 · Umbau und Umnutzung
Aus früheren Büro-, Verwaltungs- oder anderen Nichtwohnflächen können neue Mietwohnungen entstehen. Wir prüfen den verfügbaren QNG Nachweisweg für Gebäude und Maßnahme, bevor die Begleitung im Detail festgelegt wird.
Unsere Leistung
Die technische Begleitung beginnt mit einer Prüfung des betrachteten Gebäudes und der Maßnahme. Wir stimmen den vereinbarten Nachweisumfang mit Architektur und Energieberatung ab und bereiten die unabhängige Zertifizierungsprüfung vor.
01
Vorhandene Nutzung, neue Wohnungen und bauliche Eingriffe werden für die Wahl des Zertifizierungswegs erfasst.
02
Wir klären, welche Bauteile, Flächen und Versorgungsanlagen dem betrachteten Gebäude zuzuordnen sind.
03
Wir bearbeiten die vereinbarte Ökobilanz und benennen fehlende Daten zu erhaltenen und neuen Bauteilen.
04
Die Einreichung bündelt die vereinbarten Fachbeiträge. Rückfragen der Zertifizierungsstelle begleiten wir bis zum vereinbarten Abschluss.
Welche Abgrenzungen vor einer Zertifizierungsbegleitung von Bestand und Ergänzungsbau nötig sind.
Entstehen durch die Umnutzung neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen, kann die Sonderabschreibung grundsätzlich relevant sein. Zusätzlich sind sämtliche steuerlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen. Wir klären anhand der konkreten Planung, welcher QNG Zertifizierungsweg verfügbar ist. Die bisherige Nutzung und der bauliche Umfang sind dafür wesentlich. Die steuerliche Bewertung übernimmt Ihre Steuerberatung; über die Anerkennung entscheidet die zuständige Finanzverwaltung.
Denkmalschutz allein belegt keine Zertifizierbarkeit. Zunächst prüfen wir, ob für das Gebäude und die geplante Maßnahme ein geeigneter QNG Nachweisweg vorhanden ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Denkmalrechtliche Vorgaben werden mit Ihrer Architektur und den zuständigen Fachstellen abgestimmt. Ob andere steuerliche Absetzungen mit eigenen Bescheinigungen infrage kommen, klären Sie gesondert mit Ihrer Steuerberatung.
Das lässt sich nicht allein aus der gemeinsamen Grundstücksgrenze ableiten. Wir erfassen Gebäudestruktur, Nutzungen, bauliche Verbindungen und die gemeinsame Haustechnik. Mit Ihrem Planungsteam und bei Bedarf der Zertifizierungsstelle wird festgelegt, wie die betrachteten Gebäude abgegrenzt werden. Die steuerliche Zuordnung bleibt ein eigener Prüfschritt. So werden Daten aus unterschiedlichen Gebäudeteilen nicht ungeprüft in einem Nachweis zusammengefasst.
Ein Versorgungskonzept ist eine wichtige Grundlage, ersetzt aber nicht die vollständigen Gebäudenachweise. Benötigt werden die für Ihr Vorhaben maßgeblichen Kennwerte und eine nachvollziehbare Zuordnung zum betrachteten Gebäude. Wir stimmen offene Angaben mit Haustechnik und Versorger ab. Daneben bleiben Konstruktion, Ausbau und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen zu bearbeiten. Ein Netzanschluss allein begründet weder QNG noch die steuerliche Anerkennung.
Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte, die bisherige Nutzung, Angaben zu bestehenden Wohnungen und ein Entwurf der geplanten Maßnahme. Nennen Sie auch denkmalrechtliche Vorgaben, vorhandene Energieplanung und den Stand der Beauftragung. Vollständige Produktlisten sind für das Erstgespräch noch nicht nötig. Wir benennen zunächst, welche Informationen zur Zertifizierbarkeit fehlen und welcher Bearbeitungsumfang dafür vereinbart werden sollte.
Ja. Wir ergänzen vorhandene Planungsleistungen im vereinbarten Umfang und grenzen Zuständigkeiten vor Beginn der Bearbeitung ab. Besonders bei Umnutzung und Ergänzungsneubau ist ein gemeinsamer Planungsstand wichtig. Nach Sichtung der Unterlagen benennen wir offene Nachweise und mögliche Einschränkungen durch bereits getroffene Entscheidungen. Die unabhängige Siegelvergabe und die steuerliche Prüfung werden durch unsere Mitarbeit nicht vorweggenommen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

