Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG Nachweise für Regensburger Mietwohnprojekte
Sie planen in Regensburg neue Mietwohnungen mit wiederkehrenden Bauteilen oder vorgefertigten Elementen? Wir begleiten den QNG Nachweis für Vorhaben mit dem Ziel der Sonderabschreibung. Früh geklärte Materialdaten und Verantwortlichkeiten helfen, die Zertifizierungsanforderungen vor Fertigung und Vergabe in Ihre Planung einzubinden. Vorhandene Fachplaner bleiben beteiligt.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG setzt neue Mietwohnungen und weitere steuerliche Bedingungen voraus. Im aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG technische Anforderungen. Auch bei vorgefertigten Bauteilen ist das konkrete Gebäude nachzuweisen. Wir klären die Zertifizierungsschnittstellen; die steuerliche Bewertung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für ein Mehrfamilienhaus mit wiederholten Aufbauten strukturieren wir Mengen und Produktinformationen. Die vereinbarte Ökobilanz bewertet das Gebäude einschließlich Ausbau und Technik, nicht nur einzelne Herstellerelemente.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei einer Aufstockung oder Umnutzung sichten wir die Schnittstellen zur vorhandenen Bausubstanz. Ob und wie ein registriertes Bewertungssystem auf die konkrete Maßnahme angewendet werden kann, wird vor einer Zertifizierungszusage geklärt.
Unsere Leistung
Wir ordnen die vereinbarten Fachbeiträge und Produktunterlagen gemeinsam mit Ihrem Team. Prüfung und Siegelvergabe bleiben Aufgabe der unabhängigen Zertifizierungsstelle.
01
Nutzung, Gebäudegröße und Konstruktionskonzept bestimmen den zu klärenden Zertifizierungsumfang.
02
Die erforderlichen Materialangaben und Zuständigkeiten werden vor Bestellung oder Fertigung benannt.
03
Bauteilaufbauten, Mengen und Produktwechsel fließen nachvollziehbar in die beauftragten Nachweise ein.
04
Wir führen freigegebene Planungsstände und Ausführungsunterlagen für die Einreichung zusammen.
Fragen zur Zusammenarbeit mit Herstellern, vorhandenen Nachweisen und späteren Produktänderungen.
Ein Bausystem oder ein einzelner Baustoff belegt die Voraussetzungen nicht allein. Für den aktuellen Bauantragszeitraum verlangt § 7b EStG unter anderem Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG. Bewertet wird das konkrete Gebäude mit seiner geplanten und ausgeführten Lösung. Wir begleiten die technischen Nachweise. Kostenobergrenzen, Vermietung und persönliche steuerliche Berechtigung prüft Ihre Steuerberatung gesondert.
Der konkrete Bedarf ergibt sich aus Bewertungssystem und beauftragten Nachweisen. Typischerweise müssen Aufbau, Materialmengen, Produktzuordnung und geeignete Nachweisdokumente nachvollziehbar sein. Wir sichten verfügbare Unterlagen und benennen fehlende Angaben vor Fertigung und Montage. Eine allgemeine Produktbroschüre ersetzt die benötigten projektspezifischen Informationen nicht. Die Lieferung der Daten wird mit Herstellern und den zuständigen Fachplanern abgestimmt.
Produktunterlagen können mehrfach nutzbar sein, wenn sie tatsächlich dieselbe Ausführung betreffen. Die Gebäudeökobilanz und weitere Zertifizierungsnachweise bleiben dennoch dem jeweiligen Gebäude zugeordnet. Unterschiedliche Mengen, Technik oder Ausbauvarianten können eigene Bewertungen erfordern. Wir klären gemeinsam nutzbare Grundlagen und kennzeichnen Abweichungen. So wird die Dokumentation übersichtlich, ohne aus gleichen Bauteilen identische Gebäudeergebnisse abzuleiten.
Ein Ersatz sollte vor Freigabe auf Auswirkungen auf die vereinbarten Nachweise geprüft werden. Wir benötigen die genaue Produktbezeichnung, den betroffenen Einsatzbereich und passende Unterlagen. Im beauftragten Umfang bewerten wir die Änderung und zeigen nötige Ergänzungen an Ökobilanz oder Dokumentation auf. Eine gleichartige technische Funktion bedeutet nicht automatisch, dass alle Nachhaltigkeitsanforderungen unverändert erfüllt sind.
Das lässt sich aus der Fertigungsweise allein nicht beantworten. Wir prüfen die konkrete Maßnahme, Nutzung und Abgrenzung gegenüber dem Bestand sowie die verfügbare Anwendung des Bewertungssystems. Ihre Steuerberatung klärt zusätzlich, ob neue begünstigte Mietwohnungen entstehen. Erst auf dieser Grundlage können wir den technischen Nachweisweg und unseren Leistungsumfang beschreiben. Eine pauschale Zusage für Umbauten geben wir nicht.
Sobald Konstruktion und Lieferumfang konkret werden, idealerweise vor verbindlicher Bestellung. Dann können fehlende Produktunterlagen und Anforderungen noch mit den Beteiligten abgestimmt werden. Bei einem späteren Einstieg sichten wir die vorhandenen Unterlagen und benennen verbleibende Möglichkeiten. Unser Angebot unterscheidet Zertifizierungsbegleitung, vereinbarte Berechnungen und Zusatzaufgaben. Die abschließende Zertifizierungsentscheidung trifft die unabhängige Prüfstelle.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

