Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Zertifizierung für neue Mietwohnungen in Stuttgart
Sie planen in Stuttgart Mietwohnungen mit ergänzendem Gewerbe oder entwickeln ein bisher anders genutztes Gebäude weiter? Wir klären den passenden Zertifizierungsweg und stimmen die technischen Nachweise mit Ihrem Planungsteam ab. Bei gemischten Nutzungen werden Flächen, Gebäudeteile und gemeinsame Anlagen früh zugeordnet. So erhält Ihr Vorhaben einen nachvollziehbaren Bearbeitungsumfang für QNG.

§ 7b EStG im Überblick
§ 7b EStG bezieht sich auf neue Mietwohnungen und setzt weitere steuerliche Bedingungen voraus. Im aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG technische Voraussetzungen. Bei gemischt genutzten Gebäuden müssen Systemwahl und Nachweisumfang zum konkreten Vorhaben passen. Die steuerliche Abgrenzung klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für ein Wohnhaus mit Gewerbe im Erdgeschoss klären wir die Zertifizierungsanwendung und benötigten Daten. Gemeinsame Technik und unterschiedliche Ausbaustände werden mit Architektur und Fachplanung zugeordnet.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei der Umnutzung bisheriger Büro- oder Gewerbeflächen prüfen wir den verfügbaren Zertifizierungsweg für das geplante Gebäude. Dass neue Wohnungen entstehen sollen, ersetzt keine Prüfung der technischen und steuerlichen Voraussetzungen.
Unsere Leistung
Wir ergänzen Ihr Planungsteam um die vereinbarten Zertifizierungsleistungen. Einreichung und Rückfragen werden begleitet; die unabhängige Zertifizierungsstelle trifft die Vergabeentscheidung.
01
Geplante Wohnungen, Gewerbe und gemeinsame Gebäudeteile werden für die Systemwahl eingeordnet.
02
Wir stimmen Flächen, Haustechnik und noch offene Ausbaubereiche mit den zuständigen Planern ab.
03
Ökobilanz und Produktunterlagen werden auf den vereinbarten Planungsstand und Leistungsumfang bezogen.
04
Wir bündeln Fachbeiträge, kennzeichnen fehlende Angaben und begleiten die Zertifizierungsprüfung.
Wohnungen, Gewerbe und gemeinsame Technik für die Zertifizierung nachvollziehbar unterscheiden.
Das muss anhand der konkreten Nutzung und Gebäudeabgrenzung geprüft werden. § 7b EStG betrifft neue Mietwohnungen; weitere Nutzungen sind steuerlich gesondert einzuordnen. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu berücksichtigen. Wir klären die technische Systemanwendung und benötigten Nachweise. Ihre Steuerberatung bewertet die steuerliche Zuordnung und die übrigen Voraussetzungen.
Wir brauchen die vorgesehenen Nutzungsarten, Flächen und verfügbaren Planungsannahmen sowie Informationen zu gemeinsamen Anlagen. Mit Architektur und Fachplanung klären wir, welche Ausbauangaben für die Zertifizierung erforderlich sind und wann sie vorliegen müssen. Noch unbekannte Produkte werden nicht stillschweigend als nachgewiesen behandelt. Die daraus entstehenden Aufgaben und Zuständigkeiten legen wir für den weiteren Projektablauf nachvollziehbar fest.
Eine Umnutzung kann grundsätzlich neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen hervorbringen. Ob § 7b EStG im Einzelfall anwendbar ist, beurteilt Ihre Steuerberatung. Wir prüfen parallel, ob ein geeigneter QNG Zertifizierungsweg für Gebäude und Maßnahme verfügbar ist. Dafür benötigen wir unter anderem Bestands- und Entwurfspläne. Die frühere Büronutzung allein belegt weder die technische Zertifizierbarkeit noch eine steuerliche Begünstigung.
Wir stimmen mit Ihrer Haustechnik und Energieberatung ab, welche Anlagen welche Nutzungsbereiche versorgen und welche Daten für die Nachweise gebraucht werden. Diese Zuordnung muss zu Flächen und Gebäudeabgrenzung passen. Die Ökobilanz und weitere Zertifizierungsunterlagen werden auf derselben Grundlage bearbeitet. Ändert sich die Nutzung eines Bereichs, prüfen die Beteiligten, welche Berechnungen und Annahmen entsprechend anzupassen sind.
Nein. Ziele einer Stadtentwicklung oder Anforderungen aus einer Projektvereinbarung sind zunächst eigene Vorgaben. Sie müssen für das konkrete Vorhaben eingeordnet werden und belegen für sich genommen kein QNG Siegel. Wir gleichen nutzbare Fachbeiträge mit dem gewählten Bewertungssystem ab und benennen fehlende Nachweise. Prüfung und Siegelvergabe übernimmt die akkreditierte Zertifizierungsstelle; die steuerliche Anerkennung folgt einer gesonderten Prüfung.
Wir ergänzen die vereinbarten Zertifizierungsaufgaben und stimmen Datenbedarf und Zuständigkeiten mit Ihrer Architektur ab. Bei Nutzungsmischung sind ein gemeinsamer Grundrissstand und eindeutige Ausbaugrenzen besonders hilfreich. Bereits erstellte Fachbeiträge werden auf Nutzbarkeit geprüft. Das Angebot benennt unsere Leistungen und offene Zusatzaufgaben. Ihre Planer behalten ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten; die Begleitung führt die benötigten Nachweise für die unabhängige Prüfung zusammen.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

