Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
QNG für neue Mietwohnungen in Wiesbaden
Steht bei Ihrem Wiesbadener Mietwohnprojekt die Wärmeversorgung noch nicht fest? Wir klären den möglichen Zertifizierungsweg und stimmen benötigte Daten mit Energieberatung und Haustechnik ab. Für eine angestrebte Sonderabschreibung nach § 7b EStG begleiten wir die vereinbarten QNG Nachweise, damit Energieplanung, Konstruktion und Materialwahl zusammenpassen.

§ 7b EStG im Überblick
Die Wahl einer Heizung beantwortet noch nicht die Frage nach der Sonderabschreibung. Begünstigt werden unter bestimmten Bedingungen neue Mietwohnungen. Im aktuellen Anwendungszeitraum zählen EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG dazu. Wir begleiten die technischen Aufgaben; steuerliche Berechtigung, Kosten und Vermietung bewerten Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Bei einem neuen Mietwohnhaus erfassen wir die konkret geplante Wärmeversorgung zusammen mit Hülle und Konstruktion. Für einen Netzanschluss benötigen die Beteiligten geeignete Versorgerdaten. Eine allgemeine Gebietseinteilung wird nicht als Nachweis für Ihr Gebäude verwendet.
02 · Umbau und Umnutzung
Werden durch Ausbau oder Umnutzung neue Wohnungen geschaffen, kann die gemeinsame Versorgung mit dem Bestand eine wichtige Schnittstelle sein. Wir prüfen den verfügbaren Zertifizierungsweg und klären, welche Daten und Abgrenzungen für die konkrete Maßnahme erforderlich sind.
Unsere Leistung
Wir verbinden die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung mit den verfügbaren Fachplanungen. Annahmen zur Versorgung werden transparent dokumentiert und bei Änderungen abgestimmt. Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft die abschließenden Unterlagen.
01
Sie erhalten eine Einordnung des möglichen Bewertungssystems und der offenen technischen Aufgaben für Ihr Mietwohnprojekt.
02
Wir stimmen benötigte Kennwerte und Zuständigkeiten mit Energieberatung, Haustechnik und gegebenenfalls dem Wärmeversorger ab.
03
Die beauftragte Ökobilanz betrachtet Konstruktion und Technik gemeinsam. Vereinbarte Vergleiche zeigen die Auswirkungen noch offener Entscheidungen.
04
Wir führen die Nachweise anhand der ausgeführten Lösung zusammen und begleiten Einreichung und Rückfragen zur Zertifizierung.
Was Sie vor der Festlegung der Technik und beim Schaffen neuer Wohnungen klären sollten.
Nein. Eine konkrete Versorgung ist nur ein Teil der technischen Planung. Für neue Mietwohnungen im aktuellen Anwendungszeitraum sind unter anderem EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG erforderlich. Konstruktion, Technik und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen müssen gemeinsam bewertet werden. Wir stimmen benötigte Versorgerdaten mit Ihrem Team ab. Die steuerliche Berechtigung, maßgeblichen Kosten und Vermietungsvoraussetzungen prüft Ihre Steuerberatung zusätzlich.
Die kommunale Planung bietet eine erste Orientierung zu voraussichtlichen Versorgungsgebieten. Für die Berechnungen benötigen wir die tatsächlich geplante Technik und gegebenenfalls konkrete Angaben des Versorgers. Eine Kartendarstellung wird weder als Anschlussbestätigung noch als QNG Nachweis übernommen. Sind mehrere Lösungen offen, vereinbaren wir mit Ihnen einen begrenzten Variantenvergleich und stimmen die dafür benötigten Daten mit der Fachplanung ab.
Der Austausch einer Heizung in vorhandenen Wohnungen schafft allein keine neuen Wohnungen im Sinne von § 7b EStG. Anders kann ein Vorhaben einzuordnen sein, bei dem durch Ausbau oder Umnutzung zusätzliche Mietwohnungen entstehen. Dann prüfen wir zunächst den verfügbaren Zertifizierungsweg und die technischen Schnittstellen zum Bestand. Ihre Steuerberatung entscheidet über die steuerliche Einordnung der konkreten Maßnahme und Kosten.
Eine Änderung muss anhand der betroffenen Nachweise geprüft werden, bevor sie umgesetzt wird. Wärmebereitstellung, Anlagentechnik und notwendige bauliche Anpassungen können Energieplanung und Ökobilanz beeinflussen. Wir klären mit Ihrer Energieberatung, welche Daten aktualisiert werden müssen und welche zusätzlichen Aufgaben daraus entstehen. Eine unveränderte Erfüllung der Anforderungen setzen wir nicht voraus; den Bearbeitungsumfang stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir können die vereinbarte QNG Begleitung ergänzen, ohne die vorhandene Energieplanung zu ersetzen. Zuerst klären wir Planungsstand, Zuständigkeiten und verfügbare Daten. Darauf aufbauend grenzen wir Ökobilanz, Nachhaltigkeitsnachweise und Koordination der Einreichung ab. Für die technischen Grundlagen bleibt Ihr Energieberater eingebunden. Unsere eigenen Leistungen und externe Zertifizierungsgebühren werden im Angebot nachvollziehbar unterschieden, damit der Umfang für alle Beteiligten klar ist.
Für eine erste Einordnung genügen zunächst Entwurf, Wohnungszahl, ungefähre Flächen und Planungsstand. Nennen Sie die diskutierten Versorgungsvarianten und vorhandene Rückmeldungen eines Versorgers. Auch bereits beauftragte Fachplaner und der Zeitplan sind hilfreich. Wir zeigen, welche Grundlagen für eine belastbare Bearbeitung noch fehlen, und grenzen den passenden Leistungsumfang ab. Eine technische oder steuerliche Zusage ist damit nicht verbunden.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

