Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
Neue Wohnungen in Würzburg fachlich einordnen
Sie möchten in Würzburg ein Mietwohnhaus errichten oder durch Dachausbau zusätzliche Wohnungen schaffen? Wir unterscheiden mit Ihnen Neubau, Erweiterung und reine Modernisierung und klären den möglichen QNG Zertifizierungsweg. Dabei stimmen wir die benötigten Fachbeiträge mit Ihrer Architektur und Energieberatung ab, bevor wichtige Entscheidungen zu Konstruktion und Ausbau fallen.

§ 7b EStG im Überblick
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG knüpft an neue Mietwohnungen an. Für den aktuellen Bauantragszeitraum gehören Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu den technischen Voraussetzungen. Ein sanierter Dachraum ist nicht automatisch eine neue begünstigte Wohnung. Steuerliche und technische Einordnung werden deshalb getrennt geprüft.
Bis zu 5 %
zusätzliche Abschreibung pro Jahr über vier Jahre, neben der regulären Gebäudeabschreibung.
EH 40 + QNG
Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, nachgewiesen durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
5.200 €/m²
Obergrenze der maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Abschreibungsbasis: höchstens 4.000 €/m² Wohnfläche.
10 Kalenderjahre
entgeltliche Wohnraumvermietung: im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr und den folgenden neun Jahren.
Neubau und Bestand
01 · Neubau
Für ein neues Mehrfamilienhaus strukturieren wir die Zertifizierungsaufgaben vom Entwurf bis zur Einreichung. Gebäudehülle, Baustoffwahl und weitere Nachhaltigkeitsanforderungen werden mit den Fachplanern abgestimmt.
02 · Umbau und Umnutzung
Bei Aufstockung oder Dachgeschossausbau betrachten wir bestehende und neue Gebäudeteile gemeinsam. Wir klären die Anwendbarkeit des Zertifizierungssystems und die dafür benötigten Bestandsunterlagen, bevor ein Leistungsumfang festgelegt wird.
Unsere Leistung
Sie erhalten eine abgestimmte Aufgabenübersicht für Ihre Fachplaner und die vereinbarte Zertifizierungsbegleitung. Steuerliche Fragen verbleiben bei Ihrer Steuerberatung.
01
Wir sichten bisherige Nutzung, neue Wohnungsplanung und verfügbare Bestandsunterlagen.
02
Die passende Systemanwendung und Schnittstellen zwischen alten und neuen Gebäudeteilen werden geklärt.
03
Wir benennen fehlende Mengen, Aufbauten und Produktunterlagen für die vereinbarte Ökobilanz und Zertifizierung.
04
Fachbeiträge werden geordnet zusammengestellt und offene Punkte mit der Zertifizierungsstelle bearbeitet.
Die Abgrenzung zwischen bestehender Wohnung und neuem Wohnraum früh mit der Zertifizierung verbinden.
Das kann infrage kommen, wenn durch die Maßnahme neue, bisher nicht vorhandene Mietwohnungen entstehen. Die reine Verbesserung einer vorhandenen Wohnung reicht nicht. Ihre Steuerberatung beurteilt die steuerlichen Voraussetzungen. Wir prüfen den verfügbaren Zertifizierungsweg und die benötigten technischen Nachweise für das konkrete Gebäude. Für den aktuellen Bauantragszeitraum sind Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse und QNG zu berücksichtigen.
Wir erfassen zunächst die bestehende Nutzung und die geplanten zusätzlichen Wohnungen anhand der Unterlagen. Architektur und Steuerberatung klären die baurechtliche beziehungsweise steuerliche Einordnung. Für die Zertifizierungsbegleitung betrachten wir anschließend das konkrete Gebäude und die Systemanwendung. Zusätzliche Fläche allein genügt nicht als Nachweis einer neuen Wohnung; auch die technische Zertifizierbarkeit wird nicht pauschal vorausgesetzt.
Hilfreich sind Bestandspläne, die geplanten neuen Grundrisse, Schnitte, Angaben zu Bauteilaufbauten und zur vorhandenen Wärmeversorgung. Nennen Sie zusätzlich bisherige und künftige Nutzung sowie den Genehmigungsstand. Fehlende Daten machen wir in einer Aufgabenübersicht sichtbar. Wir stimmen ab, welche Informationen Ihr Planungsteam liefern kann und welche ergänzenden Untersuchungen oder Nachweise gesondert erforderlich werden.
Das hängt vom gewählten Zertifizierungsweg und der Gebäudeabgrenzung ab. Bestehende Bauteile, gemeinsame Anlagen und Erschließungsbereiche können für die Bewertung relevant sein. Wir klären vor der Beauftragung, welche Unterlagen zum gesamten Gebäude benötigt werden. Die Beschränkung eines Bauauftrags auf das Dachgeschoss bedeutet deshalb nicht automatisch, dass alle Nachweise nur diese neue Fläche betreffen.
Ja. Wir können die vereinbarte QNG Begleitung und gegebenenfalls Ökobilanz ergänzen, während Ihre Energieberatung die energetische Planung weiterführt. Dafür stimmen wir Planungsstände, Zuständigkeiten und benötigte Daten ab. Bei einer Aufstockung sind insbesondere die zugrunde gelegten Gebäudeteile und gemeinsamen Anlagen eindeutig festzuhalten. Unser Angebot beschreibt die Ergänzungen und grenzt bereits beauftragte Fachleistungen nachvollziehbar ab.
Nein. Die passende Systemanwendung muss für Nutzung, Gebäude und Maßnahme verfügbar sein. Eine bloße Modernisierung vorhandener Wohnungen ist außerdem keine neue Wohnung im Sinne des § 7b EStG. Bei anderen steuerlichen Wegen, etwa für bestimmte Denkmalmaßnahmen, können behördliche Bescheinigungen maßgeblich sein. Wir klären unsere technische Rolle; die steuerliche Auswahl und Anerkennung beurteilt Ihre Steuerberatung.
Gebäudeart, Größe und Planungsstand genügen für den Einstieg. Nennen Sie offene Fragen zum Entwurf und bereits beauftragte Fachleistungen. Wir besprechen Ihr Förderziel und den Unterstützungsbedarf, damit Sie den passenden Umfang für ein Angebot kennen.

